Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechnet oder vom Gehalt, welches ich vor dem ersten Kind bekommen habe (d.h. vor Mutterschutz und Elternzeit)?
Viele Grüße!
von
SchöneTräume
am 19.01.2024, 12:13
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt
Hallo,
Mutterschaftsgeld ist eine Ersatzleistung für Lohnausfall. Es kann also nur von den momentanen Arbeitgeber gelten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2024
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt
Hast du den noch einen Vertrag beim alten Arbeitgeber?
Wenn nein dann nach dem neuen, wenn ja musst du die Stelle kündigen zum Mutterschutzanfang und bei ersten Arbeitgeber ebenfalls Elternzeit beenden und neuen Mutterschutz anmelden dann wird es nach dem alten Gehalt berechnet
von
misses-cat
am 19.01.2024, 13:11
Antwort auf:
Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt
Wenn Du bei Deinem altem Arbeitgeber den Vertrag gekündigt hast, dann gilt natürlich der nicht mehr als Grundlage für den neuen Mutterschutzlohn.
von
Suomi
am 19.01.2024, 14:37