Hallo,
meine Tochter wurde vor 4 Tagen in Gesichtslage/Stirnlage geboren.
Als die Hebamme die Lage bemerkte sollte ein Kaiserschnitt gemacht werden, da auch die Herztöne des Kindes nicht mehr messbar waren. Hierzu kam es aber nicht mehr, die Fruchblase platzte, extreme Presswehen setzten ein und unsere Tochter kam zur Welt.
Sie hatte insgesamt gute Werte, nur ein ausgeprägtes Ödem im Gesicht und die Rechte gesichts- und stirnhälfte war komplett blau. Nun meinte die uns betreuende Hebamme ( sehr Erfahrene ) bei ihrem ersten Besuch bei uns zu Hause, dass das rechte Schlüsselbein gebrochen ist, dies aber von selber wieder heilt und man nichts machen muss. Unsere Tochter schont den Arm,
kann ihn aber anheben und bewegen nur die Schulter hängt etwas nach unten.
Meine Frage ist nun:
Ist diese Geburtslage wirklich eigentlich nicht vaginal entbindbar?
Hat unsere Tochter aufgrund des Bruches Schmerzen ?
Sollten wir doch zum Kinderarzt?
Lieben Dank für Ihre Mühe
von
Linus
am 09.01.2016, 21:35
Antwort auf:
Geburt Gesichts/ Stirnlage
Hallo,
eine Gesichtslage ist nur geburtsunmöglich, wenn der Rücken nach vorne und damit das Kinn nach hinten zeigt, eine sogenannte mentoposteriore Gesichtslage. Da der Kopf schon maximal überstreift ist, ist dann eine Rotation um dasSchambein nicht mehr möglich. Zeigt das Kinn nach vorne geht es, da der Kopf sich ja beugen kann, um um die notwendige Rotation durchzuführen.
von
Dr. med. Stefan Kniesburges
am 10.01.2016
Antwort auf:
Geburt Gesichts/ Stirnlage
Hallo,
Herzlichen Glückwunsch!
es gibt eine Gesichtslage,die vaginal nicht entbunden werden kann,nämlich wenn der kindliche Rücken zur mütterlichen Bauchseite zeigt - wenn der kindliche Rücken zum Kreuzbein der Mutter zeigt ,ist sie geburtsmöglich.
Die Schmerzen beim Schlüsselbeinbruch sind nicht gravierend,wenn Sie Ihre Tochter nicht auf die betroffene Seite legen.
Hat Ihre Tochter die U2 schon bekommen?
Ich würde den Kinderarzt einmal drauf schauen lassen - er soll Ihnen etwas homöopathisches zur Heilungsförderung verschreiben.
liebe Grüße
Silke Westerhausen
von
Silke Westerhausen
am 10.01.2016