Hallo zusammen, Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bekomme im Juli Nachwuchs. Momentan arbeite ich Teilzeit bei meinem "normalen" Arbeitgeber und zusätzlich hab ich einen Nebenjob auf 450,- Euro Basis. Wird der Minijob bei der Elterngeldberechnung auch berücksichtigt? Also nach der Geburt arbeite ich NICHT mehr. Ich möchte aber ausrechnen wie hoch mein Anspruch in etwa ist. Und wenn ja, muss ich den in mein aktuelles Brutto oder Netto einrechnen? (da ja Brutto=Netto)? Danke für eure Hilfe. MfG sunshine
von @sunshine@ am 27.03.2014, 10:54