Hab den einen Link gefunden, ist für Bayern, aber vielleicht gilt es für andere Bundesländer auch.. http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/201309_infoblatt.pdf Ich glaub, es waren Punkte 6 und 10. Ich bin selbstständig, habe ein Gewerbe angemeldet und habe vor nach der Geburt soweit ich fit bin, gleich wieder zu arbeiten, nur halt etwas weniger(weniger als 30 Stunden).. So, wie ich das verstanden habe, krieg ich den Mindestbetrag von 300€ (?)
von claire am 29.10.2013, 19:23