claire
Hab den einen Link gefunden, ist für Bayern, aber vielleicht gilt es für andere Bundesländer auch.. http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/201309_infoblatt.pdf Ich glaub, es waren Punkte 6 und 10. Ich bin selbstständig, habe ein Gewerbe angemeldet und habe vor nach der Geburt soweit ich fit bin, gleich wieder zu arbeiten, nur halt etwas weniger(weniger als 30 Stunden).. So, wie ich das verstanden habe, krieg ich den Mindestbetrag von 300€ (?)
noch ein Link http://www.gruenderlexikon.de/serie/antrag-einkommen-und-auswirkungen-des-elterngeldes
also du bekommst 300€ ( Mindestbetrag) wenn du aber im 1. Jahr Geld verdienst wird dir da vom Elterngeld abgezogen!
Aber doch nicht von 300€, es ist doch schon der Mindestbetrag! .....oder???
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