Hallo!
Ich hätte mal eine Frage zum SS-Diabetes und zwar, wie wird er denn überhaupt fest gestellt? Nur bei einen OGGT beim Frauenarzt, oder wird man dann noch weiter überwiesen?
-Wenn man darunter Leidet, muss man immer sprietzen oder kann man es auch erst mal mit Tabletten versuchen?
-Ist ein ambulantes entbinden möglich?
-Kann man irgendwo Unterlagen dazu anfordern?
Danke schon im Vorraus
MFG
KATHY
Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 17:26
Antwort auf:
SS-Diabetes!
Liebe Kathy,
die Screeninguntersuchung nach einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) besteht in einer einmaligen Bestimmung des Blutzuckers (BZ) nach Trinken von 200 ml einer Zuckerlösung mit 50 Gramm Glukose. Vorteil hierbei ist, dass die Schwangere nicht nüchtern zu sein braucht. Die Flüssigkeit sollte innerhalb von 5 Minuten langsam getrunken werden und die Blutentnahme 60 Minuten danach erfolgen.
Erreicht der BZ-Spiegel den Wert von 7,7 mmol/l (140 mg/dl), besteht der Verdacht auf eine diabetische Stoffwechsellage. Tageszeit oder vorausgegange Mahlzeiten spielen dabei keine Rolle.
Zur endgültigen Diagnosestellung wird deshalb ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) bei unveränderter Ernährung der Schwangeren durchgeführt. Dieses am sinnvollsten in einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung oder bei einem niedergelassenen Diabetologen.
Hierzu muss die Schwangere vor der Testung 9-12 Stunden nüchtern sein. Zu Beginn bekommt sie erstmalig Blut abgenommen (Nüchternblutzucker), dann erhält sie 300 ml einer Zuckerlösung mit 75 Gramm Glukose zu trinken. Nach einer und nach zwei Stunden wird erneut Blut zur Bestimmung des Blutzuckers abgenommen.
Nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillärem Vollblut)
nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl
nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl
nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl
Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet.
In dem Fall ist es in jedem ratsam, dass die betroffene Schwangere dann in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt wird.
In Deutschland ist ein solches Suchverfahren ohne Indikation aber noch kein Standard, sondern der Urintest, der hier praktisch wertlos ist.
Die häufigste Behandlung ist die Ernährungsumstellung. Eine Insulintherapie ist nur selten erforderlich und dabei kann die Frau ggf. auch ambulant entbinden, wenn es dem Kind gut geht.
Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf
können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.10.2008