hallo,
meine beiden Geburten waren beide not-sectios,beim 1.x Zwillinge und jetzt vor 9 Wochen einen Einling.
Nun kann ich aber seit dem Tag an dem der KS von meiner Tochter gemacht wurde nicht mehr aufhören dran zu denken,was die Ärztin mir sagte,ich werde spontan nie ein Kind auf die Welt bringen weil ich nun 2 Ks hatte.
Also,ich versteh nicht ganz warum,warum geht es nach dem 1.KS aber nach dem 2. nicht und geht es auch nicht wenn ich jetzt zb.5 oder 6 jahre warte? was passiert dann wenn ich es trotzdem versuchen würde?
Ich danke ihnen schon mal für die Antwort und hoffe das ich dann mit dem Thema endlich (erstmal) abschliessen kann.
LG Daniela
Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 21:10
Antwort auf:
Kaiserschnitt und doch irgendwann spontan?
Liebe Daniela,
1. beantworten sind bei der Frage, ob bei einer Folgeschwangerschaft erneut ein Kaiserschnitt erfolgt, die folgenden Fragen:
1.warum wurde der Kaiserschnitt gemacht? Wie war der Geburts- und Wehenverlauf?
2. Gibt es bei der folgenden Schwangerschaft besondere, geburtshilfliche Risiken bei der Frau und während der Schwangerschaft?
3. Wie schwer ist das folgende Kind ungefähr bei Geburt? Dieses sollte um die 36. SSW durch Untersuchung und per Ultraschall abgeschätzt werden.
4. Wie sind die Bedürfnisse der Eltern hinsichtlich des Entbindungsmodus?
5. Was empfehlen Frauenarzt/Ärztin und die Entbindungsklinik den Eltern?
Generell ist es wohl sicher den meisten Fällen möglich, eine vaginale Entbindung (spontan, per Saugglocke oder Zange) auch nach einem Kaiserschnitt durchzuführen, ohne, dass hier Probleme entstehen müssen.
Nach zwei Kaiserschnitten sieht dieses aber sicher schon anders aus und die Chancen auf eine mögliche Spontangeburt sind deutlich geringer.
Dieses sollte aber in Absprache mit der Frauenärztin/Frauenarzt und der Entbindungsklinik entschieden werden, wo die Frau sich eigentlich immer vor der Geburt vorstellen sollte und nach einem Kaiserschnitt vielleicht noch mehr, um über die Vor- und Nachteile und auch die möglichen Risiken des ein oder anderen Vorgehens zu sprechen.
2. die Wartzeit, sofern sie mindestens ein Jahr beträgt, hat hier im Übrigen keinen Einfluss.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 25.09.2008