Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

Guten Abend Frau Bader, bei meinem ersten Kind habe ich nach Vollzeitberufstätigkeit ein Jahr lang volles Elterngeld bezogen und blieb ein weiteres Jahr in Elternzeit. (Der Kindsvater hat die Vätermonate genommen.) Kind Nummer zwei kommt nun ca. 26 Monate nach dem ersten. Sodass sich an meine Elternzeit fast direkt wieder der Mutterschutz anschließt und ich nur Anspruch auf den Grundbetrag hätte, da ich nicht gearbeitet habe. Beim zweiten Kind möchte ich nur ein Jahr zu Hause bleiben und der Vater will das zweite Elternzeitjahr nehmen. Ist es möglich, dass ich im ersten Elternzeitjahr des zweiten Kindes nur die zwei Partnermonate Elterngeld beantrage und mein Mann dann im zweiten Jahr volles Basiselterngeld bezieht, da er ja dann 12 Monate voll gearbeitet hat? Danke für eine Antwort und freundliche Grüße Freya R.

von freya86 am 08.04.2018, 21:29



Antwort auf: Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

Hallo, Sie müssen das EG in den ersten 14 LM genommen haben (bzw bei EG-Plus begonnen haben) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2018



Antwort auf: Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

Nein, ihr habt 14 Monate zusammen, die ihr verbrauchen müsst bis das Kind 14 Monate alt ist.

von Sternenschnuppe am 08.04.2018, 22:00



Antwort auf: Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

Volles Basiselterngeld gibt es nur in den ersten 14 Monaten, wenn der Vater erst im zweiten Jahr in Elternzeit gehen will, bekommt er also nur noch das halbe Elterngeld pro Monat (Elterngeld Plus).

von Dojii am 09.04.2018, 07:33



Antwort auf: Zweite Elternzeit - volles Elterngeld für Vater?

In dem Fall kann der Vater die Lebensmonate 13 und 14 als Basiselterngeldmonate nehmen, danach geht nur noch Elterngeld Plus (was er dann sogar für weitere 20 LM nehmen könnte, sofern er so lange die Voraussetzungen erfüllen würde und wenn du tatsächlich nur zwei Lebensmonate Mutterschutz hättest). Die Antwort von Frau Bader stimmt nicht, Elterngeld Plus muss nicht in den ersten 14 Lebensmonaten begonnen werden. Bei Familien-wegweiser.de gibt es einen Elterngeldrechner mit Planer, da kannst du verschiedene Konstellationen ausprobieren.

Mitglied inaktiv - 09.04.2018, 10:35



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