Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

pouljonnson

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat September angenommen. Besonderheit: ich erhalte den Großteil meines Gehalts in Form von Provisionen die bereits in Vormonaten verdient jedoch erst nach Zahlungseingang beim Arbeitgeber an mich ausgeschüttet werden. Ich möchte natürlich vermeiden eine Rückzahlung des Elterngeldes zu riskieren, nur weil mein Arbeitgeber den falschen Zeitraum in der Lohnabrechnung angab (die Summe wäre ja aufgrund der Provision fast identisch, egal wie viele Tage ich gearbeitet hätte). Sehen Sie hier das Risiko einer Rückzahlung o.ä.? Oder erfährt die Behörde überhaupt davon? Was würden Sie empfehlen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Beste Grüße!


Hallo, ich würde den Arbeitgeber darum bitten, eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Ansonsten kann es im schlimmsten Fall passieren, dass der Arbeitgeber den zu viel verlangt Lohn zurückverlangt, Sie das daran angeglichen Elterngeld aber nicht nach fordern können. Liebe Grüße NB


Neverland

Spielt keine Rolle. Du wirst das EG zurückzahlen müssen. Nicht wegen dem AG der zuviel zahlt. Sondern weil nur ein Monat EG nicht möglich sind. Man muss mindestens 2 Monate EG beziehen, sonst gar keinen Anspruch.


pouljonnson

… ah sorry - mein Fehler: Ich hätte natürlich erwähnen sollen, dass ich insgesamt 2 Monate Elternzeit nehme, allerdings den zweiten Monat erst im 12. Lebensmonat. :-) Freue mich über Antwort.


Neverland

Dann bitte den AG um Korrektur. Würde ich dann machen.


Dojii

Wenn du für diesen Monat eine korrigierte Abrechnung erhältst, die den Fehler behebt ist das kein Problem. Bekommst du keine neue, wird der Lohn auf das Elterngeld angerechnet, egal ob es sich um einen Fehler vom Arbeitgeber handelt. Es zählt schlichtweg was auf der Abrechnung steht.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le ...

Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedo ...

Hallo Frau Bader,  hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin 

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat – ...

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir s ...

Hallo, Ich bin noch bis Mitte Oktober in Elternzeit und habe evtl eine neue Stelle in Aussicht. Ich würde gerne ab September wieder anfangen zu arbeiten und würde meine jetzige Stelle zu Ende August eigentlich gerne kündigen. Jetzt habe ich in den Unterlagen gesehen, dass ich das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Mo ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist:  Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...

Ich plane ab dem 9. Lebensmonat meines Kindes ein Kleingewerbe anzumelden. Ich bekomme bis 13.11.24 Elterngeld (12 Monate). Welche Nachweise muss ich dann erbringen. Die Lohnsteuer wird dann ja erst im Januar gemacht und da fallen ja der halbe November und Dezember noch dazu ( wo ich nochmal mehr verdienen werde)

Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...