1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit meines ersten Kindes wieder schwanger zu werden und auch ggf. während der Elternzeit noch zu entbinden.    Meine Frage ist nun, wie wird das Elterngeld für das zweite Kind errechnet? 1te Kind Elterngeld: 15.05.2023 - 14.05.2024 Kein Elterngeld während der Zeit 15.05.2024 - 14.05.2025 Erhalte ich dann den mindestsatz vom Elterngeld 300€ + Kinderbonus 10% mindestens aber 75€ Oder  Erhalte ich das Elterngeld wie bei meinem ersten Kind + Kinderbonus 10%   Vielen Dank für Ihre Antwort.   Mit freundlichen Grüßen  MKos

von MKos am 23.01.2024, 16:21



Antwort auf: 1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo, Bemessungszeitraum sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld in den ersten 14 Lebensmonaten können ausgeklammert werden. Dazu kommt dann der Geschwisterbonus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2024



Antwort auf: 1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Um eine längere Zeit Ausklammern zu können können Sie das Basis-EG für die Monate April und Mai in EGplus umwandeln lassen. Bei der Berechnung vom neuen EG würden dann 14 Monate ausgeklammert, statt wie bisher nur 12 Monate. Sollte der Mutterschutz während der EZ beginnen, sollten sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld lt. Arbeitsvertrag zu erhalten. Zudem wird jeder Monat, wo Mutterschaftsgeld bezogen wird bei der Berechnung des neuen EG ausgeklammert.  Jeder Monat ab dem 13. (bei Basis-EG) bzw. 15. (bei EGplus) geht mit 0 € in die Berechnung für das neue EG ein. Wenn sie während der Zeit arbeiten fließt das in die Berechnung ein. Wenn sie 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes nicht arbeiten beziehen sie nur den Mindestmaß an EG von 300 € plus den  Geschwisterbonus von 10 Prozent vom EG, mindestens 75 €, bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes. 

von Ani123 am 23.01.2024, 17:19



Antwort auf: 1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Wie beim ersten Kind bekommst du nur Elterngeld, wenn dein zweites Kind geboren wird, wenn dein erstes 14 Monate alt ist. Denn es wird nur das Elterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten ausgeklammert plus die Monate mit Mutterschaftsgeld.  

von MamaausM2 am 24.01.2024, 13:39



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