Liebe Frau Bader, ich erwarte im Januar mein erstes Kind im Rahmen des Co-Parenting-Modells. Mir stellen sich in dem Zusammenhang einige Fragen in Bezug auf meine zukünftige finanzielle Situation. Hier einige Fakten, damit Sie meine Situation besser einschätzen können: - mit dem Papa des Kindes bin ich nicht zusammen und wir wohnen nicht zusammen - Wir möchten das "echte Wechselmodell" leben, d.h. Aufteilung der Verantwortung, Betreuung und Finanzen 50:50, also der Vater wird mir keinen Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen - Die Vaterschaft hat er bereits anerkannt - gemeinsames Sorgerecht wird vor der Geburt beantragt - Der Kleine bekommt einen Nachnamen nach spanischem Namensrecht, d.h. eine Zusammensetzung aus dem Nachnamen des Vaters und der Mutter - Da der Vater im Ausland arbeitet, stehen ihm keine Elternzeit / Elterngeld zu, allerdings sog. Vaterschaftsurlaub (1 Monat) - Ich werde in Kürze meine Eigentumswohnung vermieten und zukünftig in einer anderen Wohnung zur Miete wohnen Meine Fragen: - Haben unsere individuellen Vereinbarungen (Kostenteilung 50:50, keine offiziellen Unterhaltszahlungen, gemeinsames Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Nachname nach spanischem Namensrecht) Auswirkungen auf meinen Bezug von Elterngeld/Kindergeld/Elternzeit bzw. auf den Status „alleinerziehend“? - kann ich die Steuerklasse 2 beantragen? - steht mir Kindergeld zu? - Ich möchte insgesamt 3 Jahre Elternzeit nehmen und davon 14 Monate komplett Zuhause bleiben > 12 Monate + 2 Partnermonate. Anschließend möchte ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. > Stehen mir 14 Monate Basiselterngeld zu oder nur 12 Monate? > bekomme ich die 2 Partnermonate des Vaters, da er diese nicht in Anspruch nehmen kann? > Hat der sog. „Vaterschaftsurlaub“ des Papas Auswirkungen auf meine 14 Monate Elternzeit? > Muss ich für die Beanspruchung der Partnermonate bzw. generell wenn ich den Status „alleinerziehend“ habe, in die Steuerklasse 2 wechseln und falls ja, noch vor der Geburt oder danach? > Muss ich nach der Teilzeit in Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten gehen, weil mein ursprünglicher Arbeitsvertrag während der Elternzeit ruht? - Mieteinnahmen aus dem Vermieten meiner Eigentumswohnung haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes, Länge der Elternzeit und Höhe des Kindergeldes, oder? - Haben Prämienzahlungen während der Elternzeit Auswirkungen auf das Elterngeld? - Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge während der Elternzeit? - Bekomme ich den vollen Kinderfreibetrag (1), wenn da der Vater im Ausland angestellt ist und in Deutschland nicht steuerpflichtig ist? > Hat seine Tätigkeit im Ausland Auswirkungen auf „mein“ Kindergeld/Elterngeld/Elternzeit? Herzlichen Dank vorab für die Beantwortung der vielen Fragen! LG
von lavendel_1987 am 12.09.2023, 19:47