Guten Tag Frau Bader, wir möchten ein paar Monate nach der Geburt unseres zweiten Kindes ins Ausland ziehen. Hierfür werde ich drei Jahre Elternzeit beantragen. Das wir mit dem Umzug ins Ausland kein Recht auf Elterngeld haben, ist mir bereits bekannt. Wie siet es abeer mit dem Kindergeld aus? Ich zahle ja während meiner Elternzeit theoretisch trotzdem in die Sozialversicherung ein? Darf ich also weiterhin Kindergeld für meine zwei Kinder beziehen? Vielen Dank und freundliche Grüsse, Katharina
von Mimokat am 29.10.2017, 09:33