1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr? Danke

von Atiati am 13.03.2024, 12:11



Antwort auf: 1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Hallo, das geht, macht aber keinen Sinn, da ja dann der Lohn auf das EG angerechnet wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2024



Antwort auf: 1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Theoretisch ja. Aber nicht zu empfehlen. Du hast nach Ende der EZ keinen Kündigungsschutz mehr. Du darfst in der EZ bis zu 32 Std die Woche arbeiten. Je nachdem wie vieke Stunden dujetzt arbeitest, müsstest du mit deinem AG eine änderungskündigung über den bestehenden Vertrag ausarbeiten. Und verlierst damit jeglichen Anspruch auf die jetzige Stelle ubd die Option jemals wieder mehr Stunden zu arbeiten. Solltest du ein weiteres Kind bekommen, würde sich darüber hinaus der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verringen. Je nachdem wie groß der Betrieb ist, hast du auch keinen Anspruch auf TZ. Und was machst du, wenn du keine kinderbetreuung hast oder die Eingewöhnung länger dauert? Dann müsstest du, wenn der AG einer Verlängerung der EZ nicht zustimmt, deine Stelle kündigen. Darüber hinaus würde das EG im 2ten Jahr angerechnet werden und di bekommstevtl weniger. Je nach Einkommensverlust.  Ich hoffe du merkst, daß das so nicht besonders schlau ist. Mein Rat, melde 2 Jahre EZ an, nehme das EG für ein Jahr und gehe im.zweiten Jahr der EZ in TZ arbeiten. Deine bisher Stelle ruht in der EZ, Kürzung beim EG droht nicht und kündigen kann man dich auch nicht so einfach. Und wenn zeitnah das nächste Kind kommt, kündigst du die EZ ubd bekommst Mutterschaftsgeld wie jetzt. Das 3te Jahr EZ kannst du ohbe Zustimmung des AG einfach dranhängen. 

von Neverland am 13.03.2024, 17:01



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