Hallo Frau Bader,
für meine Zwillinge habe ich ein Jahr Elternzeit beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt bekommen.
Eines der Kinder ist jedoch chronisch krank/schwer behindert, was erst nach der Geburt bekannt wurde. Es ist nicht möglich, dass das Kind mit einem Jahr einen Betreuungsplatz erhält bzw. ist der Junge einfach noch nicht so weit, dass er eine Kita besuchen kann.
Ich möchte daher meine Elternzeit mindestens um ein halbes Jahr (bis zum Alter von 1,5 Jahren) verlängern, evtl. sogar um 1,5 Jahre (bis zum Alter von 2,5 Jahren). Wie ist die Verlängerung der Elternzeit in dem Fall geregelt? Muss der Arbeitgeber auch in dem Fall zustimmen? Ist es günstiger, gleich einmal für den längeren Zeitraum zu verlängern oder erstmal nur für ein halbes Jahr und später nochmal für ein Jahr?
Vielen Dank und viele Grüße
von
EvaKi
am 15.11.2017, 10:36
Antwort auf:
Wie kann die Elternzeit bei einem behinderten Kind verlängert werden?
Hallo,
leider nur mit Zustimmung des AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2017
Antwort auf:
Wie kann die Elternzeit bei einem behinderten Kind verlängert werden?
Nur mit Zustimmung des AG. Da du weniger wie 2 Jahre EZ gemeldet hast.
ABER !!! ich empfehle dir dringend dann die EZ für EIN !!!! Kind zu verlängern und dir die vom zweiten Kind direkt übertragen zu lassen. Aktuell nimmst du gleichzeitig für beide EZ in Anspruch und verschenkst damit EZ. Da du dir bis zu 2 Jahre pro Kind aufheben lassen kannst, hättest du im günstigsten Fall eben 6 Jahre EZ zur Verfügung für beide - bei entsprechenden nacheinander gesetzten Planung und nicht nur 3 Jahre wenn du diese gleichzeitig nimmst.
Mein Rat wäre auch, melde mindestens 1 Jahr Verlängerung an und biete an, sollte vorher eine Besserung auftreten das du dann in TZ wiederkommst. Bis zu 30 Std die Woche darfst du nämlich innerhalb der EZ arbeiten. Wärst dann auch besonders Kündigungsgeschützt. Diesen Vorteil hast du nicht wenn du in "normale" TZ wechselst. Und sei mal ehrlich, wie wahrscheinlich ist es mit zwei kleinen Zwillingen bei dem einer krank ist, das du innerhalb der nächsten Jahre wieder in VZ arbeitest? Also würde ich die Teilzeit innerhalb Elternzeit so lange nutzen wie möglich.
Zudem würde ich mal prüfen lassen ob euch für den kranken Zwilling Pflegegeld zusteht. Wenn der AG quer schießt wäre auch das eine Option. Als pflegende Person steht dir nämlich auch eine entsprechende Pflegezeit zu. Wäre Plan B wenn der AG der Verlängerung nicht zustimmt.
Mitglied inaktiv - 15.11.2017, 18:19
Antwort auf:
Wie kann die Elternzeit bei einem behinderten Kind verlängert werden?
Sag mal wie machst du das denn finanziell wenn du weiterhin zuhause bleibst? Bin nämlich in der gleichen Situation:-( weiß nur nicht wie ich das machen soll weil mein elterngeld nur ein jahr geht
von
Nikicool
am 28.06.2023, 14:31