Sehr geehrte Frau Bader,
es wurden bereits solche Fragen an Sie gestellt – nur leider erschließt sich mir daraus keine Antwort und hoffe, Sie können in meinem Fall weiterhelfen, da meine Personalstelle mir auch keine gesetzlichen Grundlagen nennen kann und ich mir nicht sicher bin, ob diese mich richtig berät:
Mein erster Sohn ist am 26.01.2017 geboren. Für ihn habe ich 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG beantragt. Ich bin nun, in meiner Elternzeit, wieder schwanger geworden und werde auch dieser Zeit entbinden – voraussichtlich am 30.03.2019.
Meine Elternzeit (des 1. Kindes) wird doch durch den Mutterschutz (des 2. Kindes) unterbrochen, richtig? Im Anschluss beginnt dann die Elternzeit, die für das 2. Kind beantragt wurde?
Das heißt, dass die restliche Elternzeit des 1. Kindes (das wären in etwa 8 Wochen) hinten dran gehängt werden können oder verfallen diese?
Sollte ich für das 2. Kind nur ein Jahr Elternzeit beantragen, stehen mit also noch 2 Jahre und 8 Wochen zu, die ich bis zum 8. Lebensjahr beantragen kann?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Julia
von
RundumTill
am 13.06.2019, 10:42
Antwort auf:
Weitere SS in der Elternzeit – Verlängert sich die Elternzeit?
Hallo,
Sie können unterbrechen und die Restzeit hinten dran hängen, auch ohne Zustimmung des Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2019
Antwort auf:
Weitere SS in der Elternzeit – Verlängert sich die Elternzeit?
Wieso entbindest du in der jetzigen Elternzeit?
26.01.2017 plus 3 Jahre = 25.01.2020
Elternzeit beginnt ab der Geburt, also bei dir voraussichtlich am 30.03.2020
Unterbrochen wird gar nix. Du musst beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden.
von
Himbeere2008
am 13.06.2019, 10:48
Antwort auf:
Weitere SS in der Elternzeit – Verlängert sich die Elternzeit?
Du hast einen logischen Fehler drin.
Wann ist et Kind 2.... Dein genannter Termin ist schon lange rum
Mitglied inaktiv - 13.06.2019, 10:52
Antwort auf:
Weitere SS in der Elternzeit – Verlängert sich die Elternzeit?
Ah... SORRY, habe mich vertippt: ET 2. Kind ist 30.09.2019
von
RundumTill
am 13.06.2019, 11:11
Antwort auf:
Weitere SS in der Elternzeit – Verlängert sich die Elternzeit?
Elternzeit Kind 1 geht bis 25.01.2020
ET Kind 2 30.09.19
Du kannst deine Elternzeit fürs Kind 1 zum neuen Mutterschutz kündigen. Vorteil: Zuschuss vom AG und KK nach deinem ursprünglichen Vertrag. Die nicht genutzte ez wird dir gutgeschrieben.
Das passiert nicht automatisch. Du musst selber aktiv werden und es so deinem AG mitteilen. Das die restliche ez Kind 1 übertragen werden soll. Und natürlich ihm mitteilen wie lange du ez für Kind 2 beanspruchen möchtest.
Du musst dich für die ersten 2 Jahre mit der ez festlegen. Nimmst du nur 1 Jahr für Kind 2 muss dein AG einer Verlängerung nicht zustimmen
Mitglied inaktiv - 13.06.2019, 11:31