Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der möglichen Verlängerung der Elternzeit. Mein Sohn wird Ende Mai zwei Jahre alt. Ich hatte vorerst Elternzeit für 16 Monate beantragt, diese jedoch nochmals bis zum zweiten Geburtstag meines Sohnes verlängert. Inzwischen arbeite ich, bei meinem Arbeitgeber, auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung. Der Vertrag ist bis Juni 2019 befristet, danach greift automatisch wieder mein alter Teilzeitvertrag. Nun haben ich für meinen Sohn aber erst ab Mitte August einen Krippenplatz, dazu kommt noch die Zeit der Eingewöhnung die ich begleiten muss. Wäre es grundsätzlich überhaupt möglich einen weiteren Antrag auf Verlängerung der Elternzeit bis Oktober 2019 zu stellen? Natürlich weiß ich, dass es sowieso im Ermessen des Arbeitgebers läge, diesen Antrag zu genehmigen. Mir geht es nur darum ob es möglich wäre einen zweiten Antrag zu stellen oder ob die Gesetzgebung nur eine einmalige Verlängerung vorsieht.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG A-nina
von
a-nina86
am 31.01.2019, 10:46
Antwort auf:
Kann die Elternzeit zweimal verlängert werden?
Hallo,
Eine laufende Elternzeit kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängert werden. Die Vorschriften zu einer Verlängerung der Elternzeit, zu der der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 3 zustimmen muss, gelten für den Fall, dass sich die Elternzeitberechtigten in dem Zweijahreszeitraum für eine „verkürzte“ Elternzeit festgelegt haben (z.B. nur das erste Jahr). Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Elternzeit ist der Arbeitgeber an billiges Ermessen gemäß
§ 315 Abs. 3 BGB gebunden. Demnach muss der Arbeitgeber bei der Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls abwägen und die
beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (BAG-Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 315/10).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.01.2019
Antwort auf:
Kann die Elternzeit zweimal verlängert werden?
Du kannst verlängern und das sogar ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Die Zustimmung ist nur innerhalb der ersten 24 Monate nach Beginn der ersten Elternzeit nötig.
Diese zwei Jahre sind aber im Mai 2019 um, sodass du eine Verlängerung verlangen kannst, solange du die neue Elternzeit mindestens 7 Wochen vor Antritt schriftlich anmeldest.
Dabei spielt es keine Rolle, dass du die neue Elternzeit IN den ersten zwei Jahren deines Kindes beantragen musst, um diese 7 Wochen Frist einzuhalten, da die neue Elternzeit erst NACH den zwei Jahren beginnen soll.
von
Dojii
am 31.01.2019, 10:55