Hallo Frau Bader,
Ich bekomme bis zum 18.7.2018 Elterngeld und habe meine Elternzeit um 1 Jahr beim Arbeitgeber verlängert. Da ich eine Ausbildung zur Tagesmutter im august beginnen wollte. Nun bin ich aber schwanger und frage mich welches Geld mir in der Schwangerschaft zusteht und wie mein Elterngeld dann berechnet wird ?
Vielen Dank und liebe Grüße Sarah
von
Sarahcilla
am 15.05.2018, 10:34
Antwort auf:
Elternzeit verlängert und wieder schwanger
Hallo,
an ihrer Elternzeit ändert doch die erneute Schwangerschaft nichts. Und besonderes Geld steht Ihnen in der Schwangerschaft auch nicht zu.
Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate im Mutterschutz und Monate, in denen Sie für ein vorheriges Kind Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat erhalten haben, können ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2018
Antwort auf:
Elternzeit verlängert und wieder schwanger
Das gibt sich doch nichts : du machst die Ausbildung, ob schwanger oder nicht.
Ob du in dieser bezahlt wirst oder ob diese kostet kannst nur du selber wissen.
Du kannst die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes unterbrechen und erhältst dann im Mutterschutz das vorherige Gehalt.
Wenn du anschließend wieder Elternzeit nimmst bekommst du den Mindestsatz plus
ggf. Geschwisterbonus.
von
Andrea6
am 15.05.2018, 12:14