Liebe Frau Bader, ich habe noch recht viel Resturlaub und würde damit gern einen gesamten Monat "überbrücken", also quasi meine Elternzeit (ohne Beschäftigung) damit verlängern, bevor ich wieder in den Job einsteige - entweder weiterhin in Elternzeit und in Teilzeit oder in Vollzeit ohne Elternzeit. Das würde bedeuten, dass ich z.B. offiziell zum August wieder arbeiten (und damit auch Gehalt verdienen) würde, allerdings alle Tage im August Urlaub nehmen würde und somit effektiv erst im September wieder anfangen würde zu arbeiten. Die Fragen in Kürze also: Kann man Resturlaub so an Elternzeit anhängen, dass man direkt nach der Elternzeit einen ganzen Monat zwar bereits wieder Gehalt bekommt aber wegen Urlaub erst einen Monat später arbeitet? Und: Wäre dieses Modell auch möglich, wenn man die Elternzeit gar nicht beendet sondern während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnimmt (und dann eben auch zu Beginn erstmal den Resturlaub nimmt)? Vielen herzlichen Dank! Miru
von miru am 10.01.2022, 17:48