Wer zahlt während der Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt während der Schwangerschaft?

Guten Tag, Mein Mann und ich befinden uns derzeit in Behandlung in einem Kinderwunschzentrum. Ich arbeite 24h/Woche in einer KiTa. Durch den momentanen Mangel an Arbeitskräften ist diese Tätigkeit sehr stressig und langfristig habe ich Angst, dass sich dieser tägliche Stress auch auf meinen Kinderwunsch auswirkt, bzw schon ausgewirkt hat. Ich habe jetzt ein sehr verlockendes Stellenangebot über 20h/Woche erhalten, dass ich gerne annehmen würde, da es mich psychisch und physisch definitiv entlasten würde. Ich habe 6 Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende und müsste somit in den nächsten Wochen bis Mitte Februar kündigen. Mein neuer Arbeitsvertrag wäre dann effektiv zum 1.4.2023, es sei denn, ich könnte durch einen Aufhebungsvertrag schon früher gehen. Ich habe auch noch 10 Tage Urlaub, die ich bis Ende März nehmen kann. Bis Quartalsende und somit auch Antritt der neuen Stelle *könnte* ich aber schon schwanger sein. Da ich im Pflegebereich arbeite, wird höchstwahrscheinlich ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Meine Fragen lauten wie folgt: Sollte ich im Zeitraum der Kündigungsfrist schwanger werden.... 1- Wann wäre der beste Zeitpunkt, den neuen Arbeitgeber von der möglichen SS in Kenntnis zu setzen (nach Vertragsunterschreibung ist klar) 2- muss ich den alten Arbeitgeber noch darüber informieren? 3- Von wem habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? 4- Da meine KK sofort Bescheid wissen wird (weil wir IVF machen), muss ich da etwas beachten? Ich möchte durch meinen Jobwechsel unser Einkommen nicht gefährden und mich genau absichern. Vielen Dank schon im Voraus und freundliche Grüße Vielen Dank schon im Vorab

von JuMy am 21.01.2023, 08:46



Antwort auf: Wer zahlt während der Schwangerschaft?

Hallo, 1. Nach Unterschrift, möglichst bald 2. Über die Schwangerschaft? Ja, wenn sie eintritt. Damit ein BV geprüft werden kann 3. Vom jeweiligen AG/ der KK 4.Nein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2023



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