Hallo! Ich habe mal eine Frage bezüglich eines event. Todesfalles der Eltern. Wer würde denn für unseren Sohn zukünftig verantwortlich sein, wenn uns mal was passieren würde? Sind das automatisch die Taufpaten? ...oder kommt ein Kind dann automatisch in ein Heim? Wir würden gerne - wenn uns mal was passieren sollte - daß meine Schwester (Taufpatin) unseren Sohn aufnehmen und für ihn sorgen würde. Muß so etwas notariell beurkundet werden, so z.B. wie ein Testament? Danke für die Antwort, viele Grüße, Janine Bögershausen
Mitglied inaktiv - 16.06.2003, 14:18
Antwort auf:
Was passiert beim Tod der Eltern?
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2003