Erbe minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erbe minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern

Guten Tag, ich habe zwei Fragen: Derzeit machen wir uns Gedanken, was mit den Kindern passiert, falls uns einmal etwas zustossen sollte. Wir haben beide eine Lebensversicherung abgeschlossen, wo zuerst der Lebenspartner erbt und dann in 2. Rangfolge die Kinder zu je 50%. Doch was würde passieren wenn uns beiden einmal was zustösst und die Kinder dann noch Minderjährig sind? Würden sie dann überhaupt die Lebensversicherung etc. bekommen? Oder muss ich hier einen Verwalter angeben, bis die Kinder 18 sind? Genauso stellt sich die Frage, wo kommen die Kinder hin, wenn uns beide mal etwas zustossen würde. Wir wollen dass die Kinder dann zu meinen Eltern (Oma und Opa) kommen sollen. Muss ich auch hier etwas schriftliches aufsetzen lassen? Langt es wenn ich da einfach einen Brief aufsetze und diesen bei meinen Eltern hinterlege oder muss dies ein richtiges Schriftstück vom Notar sein?? Hoffe sie können weiterhelfen, wir machen uns da wirklich Gedanken, da wir sehr viel unterwegs sind... Knichel

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 11:26



Antwort auf: Erbe minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern

Hallo, 1. Wohin kommen die Kinder? Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. 2. Vermögen Die Kinder erben automatisch je 1/2, man kann einen Vermögensverwalter für das Geld bestimmen (möglichst jemand, bei dem die Kinder nicht leben). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.03.2009



Antwort auf: Erbe minderjähriger Kinder bei Tod der Eltern

Sie schrieben 2. Vermögen Die Kinder erben automatisch je 1/2, man kann einen Vermögensverwalter für das Geld bestimmen (möglichst jemand, bei dem die Kinder nicht leben). Und warum sollte der Vermögensverwalter möglichst nicht jemand sein, wo die Kinder dann leben würden??Gibt es dazu einen Grund. Ich hätte nun Oma und Opa als Personensorge für die Kinder eingetragen und bis zum 18. Lebensjahr auch als dessen Vermögensverwalter. Knichel

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 13:25



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