Sehr geehrte Frau Bader,
mein Freund und ich sind nicht verheiratet, wir haben einen fast 3-jährigen Sohn. Wir beide haben noch unsere Eltern, alle so um die 60. Zu allen Großeltern hat unser Sohn ein sehr gutes Verhältnis.
Sollte uns beiden etwas zustoßen, zu wem kommt dann das Kind, wenn es keine schriftliche Verfügung unsererseits gibt? Wir können uns nämlich nicht einigen. Jeder würde wollen, dass unser Kind dann zu den eigenen Eltern kommt.
Vielen Dank!
Zweizahn
Mitglied inaktiv - 15.03.2009, 13:28
Antwort auf:
Was bei Tod der Eltern?
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2009