Hallo Fr. Bader,
mein Mann und ich machen uns Gedanken, was mit unseren Kindern ( 2 Jahre, 5 Monate) passiert, wenn uns etwas zustoßen sollte.
Wir würden dies gerne schriftlich festhalten. Ist das möglich? Kann man dem Familiengericht eine "Empfehlung" geben, wohin die Kinder kommen sollen?
Über Ihre Antwort freue ich mich sehr.
Vielen Dank
Sabine
Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 11:52
Antwort auf:
Kinder nach dem Tod der Eltern
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.04.2003