Frage:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Hallo Frau Bader,
ich bin relativ neu hier und glaube, dass meine letzte Frage nicht online ist. Daher versuche ich nochmal mein Glück.
Ich möchte als werdender Vater 2 Monate Elternzeit nehmen und diese splitten: August 2020 und August 2021 (Lebensmonate natürlich). Angenommen, ich beantrage die zwei Elternzeitmonate beim jetzigen Arbeitgeber zusammen und wechsle den Job zum Oktober. Wann muss ich den neuen Arbeitgeber über den zweiten Monat Elternzeit informieren? Direkt oder erst im Juni 2021 (Frist: 7 Wochen)? Der Elterngeldantrag geht für beide Monate zusammen raus.
Danke für eine Rückmeldung.
von
Müllers
am 14.06.2020, 07:50
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Hallo,
mit Ende des Vertrages endet auch die EZ.
Sie muss mit Frist 7 Wo beim neuen Ag neu beantragt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2020
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
8 Wochen vor Antritt, spätestens 7 Wochen vorher.
Bedenke, dein Eier AG ist nicht an die EZ gebunden welche du mit deinem jetzigen ausmachst.
Ich persönlich rate vom splitten ab. Das klappt oft dann doch nicht und man verliert dann das EG für beide Monate. Muss also bereits erhaltenes Geld zurück zahlen.
von
Felica
am 14.06.2020, 10:32
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Also 7 Wochen vor Beginn der EZ1 und nochmal 7 Wochen vor EZ2?
Ich habe leider noch keine Antworten hierauf gefunden. Oder entfällt die EZ2 durch den Wechsel und muss neu beantragt werden (damit auch kein EG wegfällt)?
von
Müllers
am 14.06.2020, 15:26
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Hallo,
Elternzeit wird nicht beantragt, sondern dem Arbeitgeber mitgeteilt. Der Arbeitgeber hat da kein Mitspracherecht.
Du musst dem Arbeitgeber die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn mitteilen.
In Deinem Fall teilst Du AG 1 beide EZ mit, AG 2 nur EZ 2.
AG 1 teilt AG 2 deine EZ nicht mit, das musst du machen.
Ein Tipp:
Mache die Mitteilung frühestens 8 Wochen vorher, sonst hast du keinen Kündigungsschutz.
LG luvi
von
luvi
am 14.06.2020, 22:53
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Vielen Dank für die verständliche Antwort, Iuvi. Eine Frage hätte ich noch: wenn meine Frau 12 Monate EZ nimmt und ich die beiden Vätermonate, bei verschiedenen AG, bekomme ich trotzdem für beide Elterngeld. Oder liege ich falsch?
von
Müllers
am 15.06.2020, 00:17
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Hallo,
du bekommst trotzdem EG. Der EG Stelle ist egal wo du beschäftigt bist. Aber:
Ich würde nochmal hinterfragen, ob der 2. AG wirklich kein Mitspracherecht bei der Mitteilung der EZ hat. Du musst dich beim ersten Antrag auf die ersten 2 Jahre festlegen und diese den AG mitteilen (tust du ja auch). Nun willst du den AG wechseln und teilst die Zeit dann nochmal mit.. Ich bin sehr gespannt auf Frau Baders Antwort, ob der neue AG das so akzeptieren muss..
von
MamavonMia123
am 15.06.2020, 07:33
Antwort auf:
Wann muss ich beim Arbeitgeberwechsel die neue Firma über Elternzeit informieren
Die Festlegung für 2 Jahre gilt nur für den aktuellen Arbeitgeber. Da mit Ende des Vertrages auch jede angemeldete Elternzeit nach Ende des Vertrages hinfällig wird.
Dein erster Arbeitgeber muss dir allerdings eine Bescheinigung ausstellen, dass du bei ihm einen Monat Elternzeit bereits verbraucht hast, da du dem zweiten Arbeitgeber nachweisen musst, wie viel deiner Elternzeit noch "frei verfügbar" ist.
von
Dojii
am 15.06.2020, 09:19