Hallo Frau RAin Bader, bei mir scheint es etwas kompliziert zu sein. ich bin noch in Elternzeit bis 23.04.2013. Mein AG hat mir zum Ende der Elternzeit gekündigt, da er insolvent ist (er hätte schon gern früher gekündigt, aber das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat es so verfügt). Nun bin ich wieder schwanger. ET ist erst im November. Hätte der AG mir noch nicht gekündigt, würde mir ja eigentlich der Schutz wieder zustehen. Kann ich nun beim Ministerium beantragen, dass mir erst zum Ende der "neuen" Elternzeit gekündigt wird? oder ist die Kündigung rechtswirksam? Das Insolvenzverfahren nimmt sicherlich noch 2-3 Jahre in Anspruch. viele Grüße Sabine
von Bine120 am 27.02.2013, 10:46