Frage:
Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Hallo!
Meine Frau und ich erwarten voraussichtlich Ende April unser erstes Kind. Der Mutterschutz beginnt somit bereits im März, wodurch der Berechnungszeitraum des Elterngeldes von März 2019 bis Februar 2020 erfolgt.
Wir haben im September den Steuerklassenwechsel beantragt, mit Wirkung zum Monat Oktober. Dadurch ergeben sich allerdings nur 5 Monate in der neuen Steuerklasse.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers hat meine Frau bereits ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Ist trotz dieser Situation möglich, auf den Mutterschutz im März zu verzichten (ca. 14 Tage), damit dieser für den Berechnungszeitraum berücksichtigt wird?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank im Voraus!
von
pho
am 18.10.2019, 11:32
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Hallo,
laut Gesetz kann die Schwangere sich vor der Entbindung ausdrücklich zur Weiterarbeit bereit erklären. In einem BV ist das nicht möglich. Zum Thema Urlaub habe ich in den Kommentierungen nichts gefunden. ich bin etwas hin- und hergerissen, würde es aber einfach versuchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.10.2019
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Zusätzliche Frage wäre, an wen wir uns in diesem Fall wenden müssen.
von
pho
am 18.10.2019, 12:04
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
nein. auf den mutterschutz verzichten kann man nur, wenn man auch arbeitet. das geht auch nicht auf den mutterschutz zu verzichten und urlaub einzureichen. soweit meine informationen
von
mellomania
am 18.10.2019, 13:42
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Meiner Meinung nach würde es mit Urlaub gehen. Muss man nur rechnen ob sich das lohnt, denn der Urlaub hat ja auch einen gewissen Wert :-)
von
HeyDu!
am 18.10.2019, 13:46
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
https://www.rund-ums-baby.de/recht/Ist-Verzicht-auf-Mutterschutz-bei-Beschaeftigungsverbot-moeglich_181450.htm
von
mellomania
am 18.10.2019, 13:53
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Die Fragen hatte ich bereits gesehen, aber es gibt keine passenden Antworten.
Also es ist ja gesetzlich möglich auf den Mutterschutz vor der Entbindung zu verzichten.
Meine Frage ist ob es bereits jemanden gibt, der dies in Verbindung mit einem Beschäftigungsverbot gemacht hat und beispielsweise Urlaub genommen hat. Selbst dies würde sich finanziell auf die gesamte Elternzeit bei uns sehr lohnen.
Nicht einmal die Elterngeldstelle konnte uns in diesem Fall weiterhelfen.
von
pho
am 18.10.2019, 14:11
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Der Gesetztestext ist doch eindeutig: es ist möglich, in der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist zu arbeiten(!) - etwas anderes hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Da die Frau aber ein BV hat, beginnt eben der Mutterschutz 6 Wochen vor ET, da ist nichts dran zu rütteln.
Mitglied inaktiv - 18.10.2019, 14:17
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Natürlich geht Urlaub statt Mutterschutz und da man mir nicht glaubt hier der Link, in dem Frau Bader es bestätigt:
https://m.rund-ums-baby.de/recht/Bezahlter-Urlaub-statt-Mutterschutz_181208.htm
MfG
von
HeyDu!
am 18.10.2019, 14:36
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Doriji schreibt dort aber auch, dass Urlaub nicht geht bei Beschäftigungsverbot vorher
Mitglied inaktiv - 18.10.2019, 14:41
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Ihr müsst euch da an niemanden wenden, weil es nicht möglich ist, im BV die vorgeburtliche Mutterschutzfrist zu verschieben.
Mitglied inaktiv - 18.10.2019, 15:30
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Verzicht Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot - Elterngeld
Schau mal hier, evtl werdet ihr da fündig: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf
von
Felica
am 18.10.2019, 15:41