Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich eines Urlaubsentgeltes, welches im Beschäftigungsverbot entstanden ist. Es wurde vor Eintritt des Beschäftigungsverbotes Vollzeit gearbeitet und danach in Elternzeit auf einer Teilzeitstelle wieder angefangen zu arbeiten. Nun soll der im Beschäftigungsverbot erlangten Urlaubsanspruch als Teilzeitgehalt bezahlt werden. Zudem gab es in der Zwischenzeit eine Gehaltserhöhung. Ich verstehe § 11 Abs. 1 Satz 2 BurlG so, dass das aktuelle vollzeitäquivalente Gehalt zu zahlen wäre?
Wenn man dem Urlaubsentgelt in Höhe des Teilzeitgehalts in einer vertraglichen Zusatzvereinbarung zustimmen würde, wäre diese rechtskräftig oder nichtig?
Vielen Dank für Ihren Einsatz und Ihre Mühe
von
Lisa Maria 13
am 30.07.2021, 21:41
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Wechsel zu Teilzeitbeschäftigung und Gehaltserhöhung
Hallo,
nicht böse sein, aber ich verstehe den zeitlichen Ablauf nicht. Bitte die Frage noch mal neu stellen und dabei genaue Daten schreiben, damit ich verstehe worum es geht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2021
Antwort auf:
Urlaubsentgelt nach Wechsel zu Teilzeitbeschäftigung und Gehaltserhöhung
Einmal darf der Urlaub gar nicht ausgezahlt werden und zum anderen, Du arbeitest aktuell TZ in der EZ? Dann spielt der Urlaub aus der VZ-Beschäftigung rechtlich gar keine Rolle weil er weiterhin ruht bis deine EZ endet.
Soll er trotzdem genommen werden, so muss er entsprechend umgerechnet werden. Und zwar so als wenn er in VZ genommen werden würde.
von
Felica
am 31.07.2021, 17:09