Frage: Umgangsrecht

Hallo Frau Bader Ich habe eine Frage zum umgangsrecht Meine Tochter ist mittlerweile 20 Monate,hatte noch nie Kontakt zu ihrem Vater und ich bin allein sorgeberechtigt Nun ist es so das er sie auf einmal sehen möchte Was ich auch befürworte allerdings weiß ich nicht in welchem Umfang der anfängliche besuch ablaufen soll Sie kennen sich nicht die kleine ist neuem immer sehr skeptisch eingestellt und es dauert lange bis sie sich an neues gewöhnt hat. Der vater wohnt auch in einem anderen Bundesland weshalb ich vermute das er gleich einen ganzen Tag bleiben möchte,sonst lohnt sich die Fahrt nich laut seiner Aussage. Das ist mir aber deutlich zu lang. Übernachten möchte ich die kleine auch keineswegs noch nicht bei ihm lassen weil er mit diesem Gedanken auch schon gespielt hat. Sie sind sich völlig fremd und er kennt ihre Gepflogenheiten und Bedürfnisse überhaupt nicht.auserdem stille ich sie zum mittagschlaf, abends zum einschlafen, nachts und morgens, weshalb er mich auch schon zum abstillen gedrängt hat, ich solle doch jetzt endlich aufhören zu stillen sie ist schon zu alt und all sowas durfte ich mir anhören. Was meinen Sie wäre hier eine kleine Richtlinie zum Kennenlernen? Ich muss dazu sagen der Vater hat keinerlei Erfahrungen mit Kindern und ich vertrau ihm auch nicht,er hat ein alkoholproblem ich möchte erstmal überall dabei sein wenn er die kleine sieht um mir auch ein bild von seinem umgang mit ihr zu machen. Vielen Dank im voraus und liebe Grüße Mamis dürfen natürlich auch antworten

von Oktober19 am 09.06.2021, 12:15



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, wenn das Kind, wie hier, noch relativ jung ist, lautet die Faustformel, möglichst viele Kontakte für relativ kurze Zeit durchzuführen. Dies ist natürlich aufgrund der räumlichen Trennung in Ihrem Fall schwierig. Es kommt also darauf an, wie Ihr persönliches Verhältnis zu dem Vater ist und ob Sie sich vorstellen könnten, die Zeit am Anfang primär zu dritt zu verbringen, sodass der Vater erst mit der Tochter alleine das Haus verlässt, wenn die beiden sich schon mal beschnuppern konnten. Dann muss individuell geschaut werden, wie ihre Tochter damit umgeht und die Zeiten dann langsam ausgeweitet werden. Grundsätzlich ist in dem Alter durchaus ein Umgang von morgens um zehn bis abends 18:00 Uhr möglich - ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen den beiden besteht . Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2021



Antwort auf: Umgangsrecht

Du musst deine Sichtweise ändern: Denn du ermöglichst nicht ihm das Kind zu sehen, sondern eurem gemeinsamen Kind so viel Zeit wie möglich mit dem Vater zu verbringen. Was spricht also dagegen, dass er einen Tag bei euch verbringt? Wie soll er seine Tochter und ihre Gepflogenheiten und Bedürfnisse kennenlernen, wenn nicht durch gemeinsame Zeit? Vor allem sei du dem ganzen gegenüber positiv eingestellt, denn die Kleine merkt deine Stimmung und orientiert sich daran.

von KielSprotte am 09.06.2021, 13:11



Antwort auf: Umgangsrecht

Auch, wenn sie den Vater noch nicht kennt, wird sie ja Fotos gesehen haben oder es hängen Fotos in der Wohnung, bzw sprecht ihr ja hoffentlich regelmäßig über den Vater? Er ist ein Teil deiner Tochter, ganz unabhängig davon, wie ihr zueinander steht. Ich fände es jetzt tatsächlich befremdlich, wenn sie so rein gar keinen Bezug zum Vater hätte. Ich würde an deiner Stelle mal ganz gelassen an die Sache rangehen. Treffen ja, allerdings nur in deinem Beisein. Zeig am besten deinen guten Willen, dass deine Tochter eine Beziehung zum Papa aufbauen kann, was dann tatsächlich dabei rauskommt, ob der Vater wirklich regelmäßig besucht, steht in den Sternen und darüber musst du dir auch nicht den Kopf zerbrechen. Übernachtungen machen jetzt auch noch überhaupt keinen Sinn und was da stillen angeht, lass dich nicht verunsichern. Falls du unsicher bist, und die Kommunikation zwischen dir und dem Vater deiner Tochter schwierig und destruktiv ist, würde ich um einen Beratungstermin beim JA bitten. Vordergründig ist immer das Recht deiner Tochter auf Umgang mit ihrem Vater - nicht anders herum! Und das Kindeswohl steht an erster Stelle, nicht die Wünsche des Vaters! Da musst du aber auch deinen Teil zu beitragen. Viele Grüße und alles Gute für euch

von JakobsMutti am 09.06.2021, 13:38



Antwort auf: Umgangsrecht

wende dich ans Jugendamt und schildere den fall genau wie du es hier gemacht hast, bitte um Unterstützung, nicht für einmal sondern für die Zukunft. wegen einem besuch würde ich keinen aufriss machen, er muss auch erst mal zeigen, dass er ernsthaft und langfristig am umgang interessiert ist. nur so macht das sinn!

Mitglied inaktiv - 09.06.2021, 13:41



Antwort auf: Umgangsrecht

Vielleicht verbringt ihr einfach gemeinsam einen Tag auf neutralem Boden, zum Beispiel im Zoo. Dann hast du nicht das Gefühl des Eindrang in deine Privatsphäre und er einen ganzen Tag mit seiner Tochter.

von Lelo317 am 10.06.2021, 06:37



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