Frage: umgangsrecht großeltern

hallo frau bader, ich hab unten ihre erklärung zum umgangsrecht der großeltern gelesen und auch eine frage dazu. wer wäre im gegebenen fall dazu verpflichtet, die kinder zu den großeltern zu bringen? müssten die sich dann selbst drum kümmern? ich hoffe es wird nie soweit kommen, aber ich habe als derart unter meiner mutter gelitten, die auch leider sehr manipulativ, intrigant, emotional aussaugend und besitzergreifend ist, so dass ich den kontakt zwischen ihr und meinem sohn mittlerweile so gut wie unterbunden habe. ich möchte meinen sohn keinen loyalitätskonflikten aussetzen, aber davon ist bei meiner mutter leider auszugehen. gäbe es in solchen situationen rechtliche möglichkeiten, den umgang weiterhin zu unterbinden? der gedanke dass ich ihr meinen sohn ohne eine begleitperson überlassen müsste macht mich irre (weshalb ich diese gedanken lieber beiseite schiebe). viele grüße, MF

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 13:58



Antwort auf: umgangsrecht großeltern

..es ist, wie Panija sagt! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2010



Antwort auf: umgangsrecht großeltern

Hallo Da brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Habe da neulich lange mit dem Jugendamt drüber gesprochen. Geht allerdings darum, dass die Mutter des Kindes meines Mannes verbieten will, dass seine Eltern ihn sehen. Geht nicht, aber alleine dürfte er mit ihnen nicht mitgehen, wenn sie das nicht wünscht, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht hat. Selbst wenn Deine Mutter sowas gerichtlich durchsetzen KÖNNTE, was wie Frau bader sagt fast unmöglich ist, dann kannst Du auf Begleitung bestehen. Sehr sicher !!!

Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 14:08



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