hallo frau bader, ich hab unten ihre erklärung zum umgangsrecht der großeltern gelesen und auch eine frage dazu. wer wäre im gegebenen fall dazu verpflichtet, die kinder zu den großeltern zu bringen? müssten die sich dann selbst drum kümmern? ich hoffe es wird nie soweit kommen, aber ich habe als derart unter meiner mutter gelitten, die auch leider sehr manipulativ, intrigant, emotional aussaugend und besitzergreifend ist, so dass ich den kontakt zwischen ihr und meinem sohn mittlerweile so gut wie unterbunden habe. ich möchte meinen sohn keinen loyalitätskonflikten aussetzen, aber davon ist bei meiner mutter leider auszugehen. gäbe es in solchen situationen rechtliche möglichkeiten, den umgang weiterhin zu unterbinden? der gedanke dass ich ihr meinen sohn ohne eine begleitperson überlassen müsste macht mich irre (weshalb ich diese gedanken lieber beiseite schiebe). viele grüße, MF
Mitglied inaktiv - 15.06.2010, 13:58