Liebe Frau Bader, der Vater meiner Tochter (6 Mon.) hat nun heute endlich (nach pos. DNA Test) seine Vaterschaft beim JA anerkannt. Ob er von seinem Besuchsrecht gebrauch machen möchte, ist mir noch nicht bekannt, da eine Kommunikation zwischen uns nicht möglich ist. Vorab möchte ich aber gern wissen, ob seine Eltern ebenfalls ein Umgangsrecht hätten, sofern sie es wollten. Liebe Grüße, Jenny P.S. Wichtig zu wissen wäre für mich auch, ob ich dem Vater oder seinen Eltern das Kind mitgeben muss, oder ob ich darauf bestehen kann, dass sie das Kind nur in meinem Beisein sehen.
Mitglied inaktiv - 11.06.2007, 09:59