Frage: Umgangsrecht Großeltern

Liebe Frau Bader, der Vater meiner Tochter (6 Mon.) hat nun heute endlich (nach pos. DNA Test) seine Vaterschaft beim JA anerkannt. Ob er von seinem Besuchsrecht gebrauch machen möchte, ist mir noch nicht bekannt, da eine Kommunikation zwischen uns nicht möglich ist. Vorab möchte ich aber gern wissen, ob seine Eltern ebenfalls ein Umgangsrecht hätten, sofern sie es wollten. Liebe Grüße, Jenny P.S. Wichtig zu wissen wäre für mich auch, ob ich dem Vater oder seinen Eltern das Kind mitgeben muss, oder ob ich darauf bestehen kann, dass sie das Kind nur in meinem Beisein sehen.

Mitglied inaktiv - 11.06.2007, 09:59



Antwort auf: Umgangsrecht Großeltern

Hallo, Nach Paragraph 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2007



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