Hallo, wie wahrscheinlich schon öfter gefragt, muss auch ich eine Situation fragen.
Mein Sohn (3) hätte ab heute Umgang bis Sonntag 17 Uhr bei seinem Vater. Wir wohnen nicht im gleichen Stadtteil 20 km voneinander. Jetzt hört und liest man ja immer mehr von der Ausgangssperre. Wenn sie inzwischen doch am jetzigen Wochenende verhängt wird, darf ich mein Kind dann noch abholen? Der Vater muss ja weiter arbeiten. Ist echt gerade eine verzwickte Sache. Möchte jetzt nur auch nicht der sein, das die beiden sich nicht sehen können. Wir sind auch noch alle soweit gesund.
Vielen Dank im voraus. Und bleibt alle Gesund.
von
JaRing
am 20.03.2020, 09:53
Antwort auf:
Umgang Ausgangssperre
Hallo,
Von einer Ausgangssperre dass Sie Ihr Kind nicht abholen dürfen, ist nicht auszugehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2020
Antwort auf:
Umgang Ausgangssperre
Ausgangssperre heißt ja nicht, dass du das Haus gar nicht mehr verlassen darfst. Aber eben nur zu unaufschiebbaren Dingen wie Arbeit, Arztbesuch, Einkaufen, Hund gassi - und sicher auch, um dein Kind wieder abzuholen.
Du darfst aber eben nicht draußen "abhängen". Das würde auch kontrolliert werden. Wer also im Park auf der Bank sitzt und gemütlich die Zeitung liest oder draußen einen Plausch mit den Nachbarn hält - das wäre eben nicht mehr geduldet.
von
cube
am 20.03.2020, 11:37