Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Tochter ist nun 2 jahre alt geworden. Aufgrund dessen das der KV mich zum 3. Mal wegen ein und der selben Frau verlassen hat hat die kleine in innerhalb von 7 Monaten 3 tagesmütter gehabt und 3 Umzüge da er mich immer wieder zurück wollte und die Familie aufrecht erhalten wollte. Nun geht es darum das er jetzt wieder mit dieser Frau zusammen und der meinung ist das die kleine die schon kennenlernen soll und ich bin da anderer meinung. Denn ich finde das nach dem ganzen hin und her der Umgang erstmal langsam stattfinden soll und auch noch nicht über Nacht und auch nicht die neue Freundin schon kennenlernen soll, da ich denke das würde sie nur noch mehr durcheinander bringen , da sie ja jetzt ab September auch die 3. Tagesmutter kennenlernen soll und eine Eingewöhnung stattfinden soll da ich auch wieder arbeiten möchte. Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll, natürlich soll er den Umgang haben da würde ich nie gegen sprechen aber halt eben langsam. Problem an der sache ist nur das er macht was er will und er für richtig hält und dabei nicht an die kleine denkt und das bereitet mir eben Sorgen weil ich nicht weiß in wie weit es der kleinen Schaden würde das ständige hin und her wegen ihm.
Ich bedanke mich schon mal im voraus für Tips und einen Ratschlag.
Mit freundlichen Grüßen
M. Jansen
von
Michelle9191
am 10.08.2023, 10:41
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Hallo,
Während des Umgangs kann sich der Vater treffen, mit wem er will. Ausnahme wäre eine Kindeswohlgefährdung, die hiernicht erkennbar ist.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2023
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Der kindsvater hat dich dreimal verlassen und zweimal bis du zurück gedackelt?
Sorry du solltest dir für so jemanden einfach zu schade sein.
Zum anderen der kindsvater darf in seiner Zeit sich mit jedem treffen den er will auch mit seiner freundin.
Zum Thema Übernachtung, hat der Vater die kleine schon abends betreut? Wenn ja wird der Vater sich um die kleine auch über Nacht sofort kümmern dürfen
von
misses-cat
am 10.08.2023, 11:04
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Umgang Kindeswohl
Kann er machen wie er will.
Den größten Trubel habt ihr als Paar in den letzten 2 Jahren verursacht.
Kinder sind anderen Menschen gegenüber oft recht "weltoffen"
von
Lena_1922
am 10.08.2023, 11:16
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Die Punkte, die du anführst, sind doch von dir mit verursacht.
Du hättest ja auch "nein"sagen können zur Wiederbelebung eurer Beziehung.
Ebenso ist es nicht die Schuld des Vaters, dass eure Tochter schon insges. 3 TaMu´s durch hat.
Also mit diesen Gründen wirst du eher niemanden davon überzeugen, dass der Umgang zum Vater bzw. dessen Lebensgefährtin gerade nicht dem Kindeswohl entspricht.
Das ständige Hin u.Her habt ihr bede verursacht - nicht der Vater alleine.
Ich bezweifle, dass da ein Richter oder das JA deiner Argumentation folgen würde.
von
suityourself
am 10.08.2023, 13:15
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Also wenn man keine Ahnung ne, ich hab im Experten forum geschrieben um eine vernünftige Antwort zu erhalten und keine Antworten von irgendwelchen Hobby Anwälten und besser wissern. Ganz detailliert kann ich hier nicht alles schreiben, aber Gründe weshalb ich das mit mir hab machen lassen gab es , er war ein sehr gute Blender und Schauspieler. Und wer wünscht sich kein Vater für das eigene Kind und eine glückliche Familie weswegen man dann auch mehr versuche startet weil man die Hoffnung bekommt das alles super ist. Also bitte diese blöden Kommentare immer. Mir ging es auch nicht Darum wer Schuld hat oder irgendwas. Kann ja nicht sein das man immer ungefragt Kommentare hier ablassen muss, man kann sich auch gerne um die eigenen Belange kümmern.
von
Michelle9191
am 10.08.2023, 13:44
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Naja, trotzdem kann er die Umgangszeiten mit seinem Kind gestalten wie er möchte und mit wem.
Ein Anwalt aus dem Internet wird dir da nicht helfen - wenn dann brauchst du einen vor Ort und dann kannst du beantragen was du möchtest - ggfls. hat es aber keine Aussicht auf Erfolg.
Mein Ex wollte mir damals auch vorschreiben wen das Kind wann kennenlernen darf - die Situation ist nicht so selten.
von
Lena_1922
am 10.08.2023, 13:53
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Wende dich ans jugendamt und setzt eine umgangsvereinbarung auf, da kannst du deine bedenken einbringen und hat hand und fuß.
von
Sue_Ellen
am 10.08.2023, 13:57
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Alkohol, Drogen, psychische Erkrankungen, wechselnde Partnerinnen sind nun einmal kein Grund, den Umgang auszusetzen.
Wende Dich an das Jugendamt. Die dortigen Mitarbeiter haben zumeist einen neutralen und emotionslosen Blick auf die Rolle des Vaters, und werten ihn nicht als Partner.
Zudem erhälst Du dort ggf. die notwendige Unterstützung, um den Mann als das zu sehen, was er für Dich nur noch sein sollte: der Vater Deines Kindes.
Und all das rate ich Dir, weil ich über 10 Jahre von einem schwierigen Ex getrennt bin, und vieles erlebt habe. Aber es geht nur darum, was das Beste für das Kind ist. Nicht um mein gekränktes Ego.
von
Kolkrabe
am 10.08.2023, 14:17
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Ich habe meinen Ex einmal eine zweite Chance gegeben, er hat den gleichen Fehler wieder gemacht, anders als du war ich weg und habe meine Kinder ( ich war mit dem 3 schwanger ) lieber alleine groß gezogen
Du hast genauso dieses hin und her zu verantworten wie er und das würde dir das Jugendamt auch sagen
von
misses-cat
am 10.08.2023, 14:41
Antwort auf:
Umgang Kindeswohl
Hilft das bei der lösung, wer wann warum was gemacht hat?
Nein.
Das jugendamt soll wege für die zukunft finden und sich nicht in vorwürfen
verlieren.
von
Sue_Ellen
am 10.08.2023, 15:56