Sehr geehrte Frau Bader,
Meine Tochter ist 21 Monate alt und ich bin alleinerziehende Mama. Ich habe mich in der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, weil es immense Probleme gab. Demütigungen der Eltern des Kindsvaters mir gegenüber, sie griffen mich als werdende Mutter an, er ergriff immer Partei für sie, Instrumentalisierung der Eltern des Kindsvaters gegen mich als werdende Mutter und vieles mehr. Dazu kommt, dass der Kindsvater heute 38 Jahre sich nie von Zuhause abgearbeitet hat und seine Mutter im drohte, wenn er sich von ihr abwenden würde, sie sich einen Strick nehmen würde. Ebenfalls hatte der Kindsvater mit Suizidgedanken viele Jahre zu tun. Es entbrannte ein Familienstreit in meiner Schwangerschaft, welcher bus heute besteht( niemand hat noch Kontakt zeinander, obwohl sich beide Familien in meiner Schwangerschaft kennenlernten) und zwischen dem Kindsvater und mir herrscht auch nur Ärger seit 3 Jahren, wo ich bereits wegen häuslicher emotionaler Gewalt bei der Frauenberatung und ebenfalls bei den Frühen Hilfen in Beratung bin, da ich aufgrund von Angst ihm gegenüber körperlich anfing zu reagieren. Den Kontakt zu seinen Eltern habe ich im letzten Jahr Oktober untersagt, weil mir damit immer sehr unwohl war und ich vom Vater und ebenfalls von seinen Eltern nur wie eine "Leihmutter" behandelt wurde und der Kindsvater dies heute noch macht. Der Kindsvater bekommt jetzt einen BU. Da meine Tochter noch sehr klein ist und seine Eltern seit einem Jahr nicht mehr gesehen hat, was ich weiterhin nicht möchte, möchte ich gerne fragen, wie denn die Chancen der Großeltern auf Umgang mit meinem Kind sind, wenn sie sich dies einklagen? Ich finde dies ist nicht einem Kindeswohl gereicht, wenn emotionaler Missbrauch stattfindet und meine Tochter hat ein Recht darauf ein eigenständiges Mädchen zu werden, ohne in irgendwelche Familienstreitigkeiten mit hinein gezogen zu werden. Sie bekommt schon genug Spannung zwischen ihrem Vater und mir mit seit 3 Jahren, wo jetzt endlich der BU anfängt, damit meine Tochter und ich aus diesem Spannungsfeld herauskommen, da dies uns schon lange nicht gut tut.
Besten Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 12.10.2023, 21:17
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Recht auf Umgang
Hallo,
die Gerichte tun sich immens schwer, wenn es um Umgang für die Großeltern geht. Voraussetzung hierfür ist nämlich, dass eine enge Bindung zwischen dem Kind und den Großeltern besteht.
Gleichwohl können Sie nicht verbieten, wenn der Kindsvater bei der Ausübung des Umgangsrechtes seine Eltern besucht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2023
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Recht auf Umgang
P.S. Ich habe das alleinige Sorgerecht
Mitglied inaktiv - 12.10.2023, 21:20
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Recht auf Umgang
Die Großeltern haben keine Chance, wenn nicht bereits eine stabiles Verhältnis zwischen ihnen und dem Kind besteht.
von
Pamo
am 13.10.2023, 05:48
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Recht auf Umgang
Naja, dass sie ein Umgangsrecht bekommen, ist extrem unwahrscheinlich.
Aber…
Natürlich wird der BU nicht ewig laufen, wenn der Vater sich hier wirklich reinkniet, dann wird er natürlich irgendwann ganz normalen Umgang haben und wie er dann zu seinen eltern steht, weiß man ja heute noch nicht!
Dann könnte der Vater natürlich in seiner Umgangszeit auch Kontakt zu seinen eltern haben mit seinem Kind.
Nun liegt das ja noch in ferner Zukunft, die Frage ist ja auch, bist du sehr an deinen jetzigen Wohnort gebunden, vllt kannst du durch einen Umzug einen besseren Job finden?
Rein theoretisch könntest du durch einen Umzug den Umgang erschweren, sehen natürlich die Beteiligten nicht gerne, aber du hast das alleinige Sorgerecht.
von
JakobsMutti
am 13.10.2023, 07:44
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Recht auf Umgang
Vielen Dank!
Dem Kindsvater hatte ich nie Umgang verwehrt und habe, das was er mit mir macht strikt getrennt. Er war von Anfang an dabei, auch wenn es für mich sehr schwer war, weil ich mich sehr unwohl fühle, wenn wir uns begegnen. Er setzt mich ständig hinter Druck, hatte mich wegen Sorgerecht auch schon erpresst und ebenfalls werde ich von ihm und seiner Familie kontrolliert. Meine Tochter kann eigene Erfahrungen mit ihrem Vater machen, sobald er soweit ist sie alleine zu versorgen. Ich habe einen Sachbearbeiter beim Jugendamt der sehr parteiisch ist von Anfang an, was natürlich alles zusätzlich erschwert.
Was seine Eltern betrifft, zu denen hat der Kindsvater weiterhin ein super Verhältnis. Sein bester Freund sagte mir damals, als ich schwanger war, dass es wohl schon immer so war, dass sie wie Götter für ihn sind. Der Kindsvater ist sehr manipulativ mir gegenüber seit 3 Jahren und verdreht ständig irgendwelche Tatsachen und Fakten, wo ich für alles Beweise vorliegen habe.
Mit seinen Eltern ist mir sehr unwohl. Wir haben auch keinen Kontakt mehr, seitdem ich schwanger war. Kann denn der Kindsvater bei seinen Umgängen einfach bestimmen, dass seine Eltern Kontakt zu unserem Kind haben, auch wenn ich das als Alleinsorgechtigte nicht möchte?
Mitglied inaktiv - 13.10.2023, 11:08
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Recht auf Umgang
Vollkommen egal ob du das alleinige Sorgerecht hast oder nicht.
von
misses-cat
am 13.10.2023, 13:51
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Recht auf Umgang
Das bedeutet, dass ich das Umgangsrecht gerichtlich ausschließen müsste richtig?
Mitglied inaktiv - 13.10.2023, 14:23
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Recht auf Umgang
Quasi nicht möglich, außer du kannst beweisen ( und die Beweise müssen vor Gericht zu gelassen werden und auch stand halten) das das Kindeswohl gefährdet ist.
Wenn du wirklich den Umgang verhindern willst weil es so schlimm ist wie du sagst bleibt dir nur übrig so weit weg wie möglich zu ziehen, 400 oder 500 km. Und das solltest du so machen das der Vater es erst mitbekommt wenn du bzw ihr umgezogen seit, sonst kann der Vater noch auf die Idee Kommen das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und dann musst du vor Ort bleiben
von
misses-cat
am 13.10.2023, 14:36