Frage: Umgang einschränken

Mein Kind (6) ist schon seit einiger Zeit nicht glücklich, wenn es heißt, dass wieder Umgangswochenende ist. Es hat stets vorher Darm-Probleme, geht häufig auf die Toilette, hat Bauchweh, jammert weil es Zuhause bleiben möchte. Knirscht auch seit kurzem mit den Zähnen. Nun war es aber an diesem Wochenende so extrem schlimm, dass es bei der Übergabe extrem geweint und sich geweigert hat, und an mir klammerte. Der Vater reagierte (gewohnt) unempathisch und wollte es mir aus den Armen reißen. Dies habe ich verweigert mit der klaren Ansage, dass unser Kind in diesem Zustand so nicht ins Auto steigen wird. Statt auf Augenhöhe zu kommen, nach Gründen zu fragen, dem Kind gut zuzureden etc... drohte er mir nur mit dem Anwalt und beschimpfte mich (ich habe dem Kind die Ohren zuhalten müssen). Nach kurzer Auszeit in der Wohnung und gutem Zureden (musste ich wohl, aus Angst vor Konsequenzen) ging unser Kind dann doch mit getrockneten Tränen bei ihm mit. Hinterher bei mir ein total schlechtes Gewissen, dass ich es dazu "überredet" habe und es eigentlich nicht hin wollte. Ein Grund war laut Kind wohl Angst (nicht genauer bezeichnet). Das Wochenende war laut Kind wohl soweit ok, außer dass es die Ansage/Drohung gab, dass dieses Verhalten zur Übergabe so aber ja nicht wieder vorkommen wird! Komplette Einschüchterung würde ich sagen ... Und mein Kind erwähnte erneut, dass wir Post erhalten werden - wegen des Verhalten des Kindes! (gemeint: von seinem Anwalt). Mein neuer Partner (seit über 2 Jahren) und ich sind komplett fassungslos. Er war Zeuge. Wie könnte unser Vorgehen nun aussehen? Was empfehlen Sie? Wir haben fürchterliche Beschlüsse vom Gericht gelesen... da bleibt einem ja die Spucke weg. Daher haben wir große Angst, dass damit alles noch viel schlimmer wird, sollten wir versuchen, mit JA und Gericht nun gegen den gerichtlich gebilltigen Vergleich vorzugehen. Kann ich nach Rücksprache mit dem JA ihm beim nächsten Umgang die Bedingung stellen, dass keine Übernachtung stattfindet sondern ca 3h in Begleitung einer Vertrauensperson in einem Umgangscafe etc? Dann habe ich den Umgang nicht verweigert sondern nur die Umstände verändert...wäre das eine Möglichkeit? Das Kind erzählte auch, dass Papa Quatsch erzählt hat am Wochenende. Dass Mama bestimmt zum Kind gesagt hätte, dass es Theater machen soll bei der Übergabe.

von FraBo21 am 16.10.2023, 07:41



Antwort auf: Umgang einschränken

Hallo, das Kind hat einen Anspruch auf Umgang. Dies kann es, abhängig vom Alter und von der Konfliktsituation der Eltern, oft nicht selber erkennen. Denn wenn die Übergabe des Kindes konfliktbehaftet ist wird das Kind, das ist psychologisch so, immer die Position des Elternteiles ergreifen, bei dem es lebt. Wenn das Kind mit dem Umgang solche Probleme hat, muss man sich deshalb mal ganz genau überlegen, woran das liegt. In den seltensten Fällen ist der Umgang selber problematisch, meistens hat das Kind das Gefühl, es handelt gegen den Willen des Elternteiles, bei dem es lebt und das macht dem Kind den Konflikt. Wobei Ihnen das Problem liegt, kann ich nicht bewerten. Es macht auf jeden Fall keinen Sinn, das Umgangsrecht jetzt plötzlich auf nur 3 Stunden mit Begleitung einzuschränken, zumal der Umgang gerichtlich fest gelegt zu sein scheint. Sinnvoller ist es, das Kind zu bestärken und im zu erklären, dass es für Sie wichtig ist, dass es mit dem Vater eine schöne Zeit verbringt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2023



Antwort auf: Umgang einschränken

Ergänzung: Gemeinsames SR + ABR

von FraBo21 am 16.10.2023, 07:51



Antwort auf: Umgang einschränken

Gegenfrage: bestärkst du denn euer Kind darin, dass der Umgang gut werden wird etc.? Oder vermittelst du ihm (ob bewusst oder unbewusst), dass du er nicht schlimm findest, wenn er nicht zum Vater will, das verstehen kannst usw. Oder äußerst Dinge wie "ich weiß, dass du lieber zu Hause bleiben möchtest ..." etc? Neben der Tatsache, dass dies natürlich euer Kind dahin gehend beeinflusst, dass du den Umgang ja auch lieber nicht hättest, wird von dir verlangt, dass du diesen eben unterstützt. Ihr könnt auf jeden Fall zB mit dem JA über neue Regelungen sprechen bzw mit diesem ein Gespräch arrangieren. Aber ausgesetzt wird der Umgang eher nicht. Und wie gesagt: sobald es so aussieht, als wenn du den Umgang nicht förderst bzw. Kind darin bestärkst, dass es eigentlich besser zu Hause bleiben sollte/du das alles ja auch blöd findest, wird er die besseren Karten haben bzw du als die Verhinderin eines guten Umgangs dastehen.

von suityourself am 16.10.2023, 09:28



Antwort auf: Umgang einschränken

Das Kind wird durch mich stets rechtzeitig und nicht wertend auf den Umgang vorbereitet. Zudem hebe ich immer die positiven Seiten des Umgangs für es hervor: Es sieht evtl auch Oma und Opa und Cousinen etc, macht sicher schöne Ausflüge... Natürlich spiele ich seine Sorgen nie herunter! Wenn es Angst vor Papa hat, versuche ich in Erfahrung zu bringen warum. Aber es zeigt sich ja auch deutlich, warum das Kind Angst vor ihm hat: unempathisches Verhalten, bedrohliches Aufbauen vorm Kind statt auf Augenhöhe liebevoll zu kommunizieren usw. Da kann man nicht dem Kind signalisieren, das sei in Ordnung von ihm! Und auch dass er darstellt, dass das Verhalten des Kindes das Problem ist und nicht SEIN Verhalten schadhaft ist, das hat er so dem Kind ja auch eingetrichtert.

von FraBo21 am 16.10.2023, 09:44



Antwort auf: Umgang einschränken

Ok, dann würde ich wohl das JA involvieren, denen die Situation schildern und um ein vermittelndes Gespräch bitten. Möglicherweise lehnt der Vater das ab oder verhält sich dort nicht so prall und es wird ein erst mal eingeschränkter Umgang vorgeschlagen. So zumindest war es dann bei einer Freundin. Wichtig ist eben, dass du bei einem solchen Gespräch immer betonst, wie sehr du den Umgang förderst etc usw und möglichst nicht über den Vater "herziehst", alles Mögliche an "aber der macht ja/sagt ja" rauskramst. Eher schilderst, welche Probleme Kind trotz deiner ganzen Bemühungen hat. Im Zweifel such dir einen Anwalt vor Ort, der dich beraten/vertraten kann.

von suityourself am 16.10.2023, 10:40



Antwort auf: Umgang einschränken

Eingeschränkt wird da nix werden. Ich empfehle dringend die Übergaben zu ändern. Kann er das Kind nicht direkt beim Kindergarten / Schule abholen? Oder ihr trefft Euch auf einem Spielplatz, Kind spielt, ihr plaudert über das was wichtig ist und dann gehst Du (tschüss sagen) Vermutlich will es euch einfach nicht mehr streiten hören, Ohren zuhalten langt ja nicht. Kein Vorwurf, aber das Kind merkt genau wie unentspannt auch du bist.

von Sternenschnuppe am 16.10.2023, 14:34



Antwort auf: Umgang einschränken

Aus diesem Grund bin ich im Expertenforum. Um nicht irgendwelche nett gemeinten Meinungen und Ratschläge zu hören, sondern die relevante rechtliche Seite. Oft wird hier der Text auch nur überflogen oder nicht richtig gelesen und dann kommen keine hilfreichen Tipps. Danke trotzdem und ... ist wirklich nicht böse gemeint!

von FraBo21 am 16.10.2023, 14:43



Antwort auf: Umgang einschränken

Rechtlich ist die Sache doch klar. Der Vater kann zwar Arschloch sein, ist aber im Recht. Du kannst dein Kind aber helfen und da sind dir Vorschläge von Sternschnuppe Gold wert.

von Neverland am 16.10.2023, 16:17



Antwort auf: Umgang einschränken

Ich bin auch bei Sternschnuppe, meiner Erfahrung nach hast Du keine Chance vor Gericht. Sie werden Dir die Schuld dafür geben, dass Dein Kind sich schlecht fühlt, weil Du (eventuell unbewusst) das Kind in einen Loyalitätskonflikt bringst. Du hast den Umgang zu fördern und was Du beschreibst, wird Dir negativ ausgelegt werden (Konflikt vor dem Kind austragen, Elternebene nicht von Paarebene trennen können). Exmann von Freundin ist ein seel. Krüppel, eventuell depressiv, die Kinder sind in psychischer Behandlung weil verhaltensauffällig (also dokumentiert krank, das fehlt bei Euch), Vater verweigert jede Beteiligung an der Behandlung. Das interessiert niemanden. Wenn Du wirklich deinem Kind helfen willst, Sternschnuppe hat Vorschläge gemacht. Fördere den Umgang mit ,,netter Verwandschaft seinerseits in der Umgangszeit, wenn es sich räumlich ausgeht,Sportevents, Playdates in die Zeit legen. Aber für das, was Du beschreibst, wird es keinen Umgabgspfleger geben. Für JÄ ist das normales Beef zwischen getrennten Eltern.

von emilie.d. am 17.10.2023, 06:42



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