hallo fr. bader,
mein mann und ich moechten unser kind in guten haenden wissen, falls uns beiden etwas zustossen sollte, was wir ja keinesfalls hoffen!! deshalb moechten wir ein testament machen!
nun zu meinen fragen:
- ist es tatsaechlich so, dass das sorgerecht nicht automatisch an geschwister/grosseltern geht und das jugendamt es in eine pflegefamilie oder heim stecken kann?? paten gibt es nicht da wir nicht taufen lassen wollen.
- muss das testament notariell beglaubigt werden?
- wo bewahrt man es am besten auf? - amtsgericht?
vielen dank.
lg
von
Cecile87
am 15.10.2012, 00:53
Antwort auf:
testament notariell beglaubigt?
Hallo,
wenden Sie sich an das JA u geben Sie auf meinem Forum mal den Suchbegriff TESTAMENT ein
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2012
Antwort auf:
testament notariell beglaubigt?
Muss nicht zwingend beglaubigt werden.
Es ist so dass das JA auf jeden Fall prüft.
Aber kein Kind kommt ins Heim, wenn Oma und Opa eine Bindung haben und sagen sie nehmen es.
Nur wenn sich dann schwere Gründe auftun die das Kindeswohl gefährden, dann werden die Kinder woanders untergebracht.
Die Großeltern dürfen meines Wissens nach allerdings nicht mehr als 60 Jahre älter sein als die Enkelchen.
von
Sternenschnuppe
am 15.10.2012, 08:53
Antwort auf:
testament notariell beglaubigt?
und dort wurde mir gesagt:
Das Testament bzw. der Bestimmungsort wo das Kind nach unserem Ableben hin sollte, sollte man am besten bei der Person hinterlegen, wo das Kind hinsoll.
Zwecks finanziellem Erbe sollte man immer 2 Personen einsetzen, die das Erbe zum Kindeswohl verwalten.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 15.10.2012, 08:55