Hallo,
ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsame, minderjährige Tochter, lebe aber mit dem Vater zusammen.
Muß er, wenn er in seinem Testament unserer Tochter etwas vereben möchte, erst das gemeinsame Sorgerecht beantragen?
von
tina73
am 03.12.2012, 21:03
Antwort auf:
nur gemeinsames Sorgerecht wenn Kind im Testament bedacht werden soll?
Hallo,
nein, das hat nichts miteinadner zu tun
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2012
Antwort auf:
nur gemeinsames Sorgerecht wenn Kind im Testament bedacht werden soll?
Nein, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist die Tochter voll erbberechtigt. Und über den gesetzlichen Erbteil hinaus kann er sie (oder jemanden anderes) sowieso testamentarisch bedenken.
Will dich jemand reinlegen, so nach dem Motto: Erbe nur gegen Sorgerecht? Das wäre Unsinn. Selbst wenn er sein Kind enterbt, erhält sie den Pflichtteil (halbes gesetzliches Erbteil).
von
Pamo
am 03.12.2012, 22:02
Antwort auf:
nur gemeinsames Sorgerecht wenn Kind im Testament bedacht werden soll?
Nö, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist sie auch erbberechtigt.
Kann natürlich aber sein, dass er ihr mehr als den Pflichtteil vermacht, wenn er auch mal Rechte an dem Kind bekommt mit dem er ja sogar zusammen lebt.
Daher die Gegenfrage : Warum hat er nicht das gemeinsame Sorgerecht ?
Klar, hat mit Deiner Frage nichts zu tun, aber vielleicht magst es ja dennoch sagen.
von
Sternenschnuppe
am 04.12.2012, 08:36