Mein Mann und ich überlegen, ob es Sinn macht ein Testament zu verfassen. Wir sind beide jung und gesund, aber leider ist nie auszuschließen, dass uns beiden etwas zustößt. Hauptsächlich geht es um unseren Sohn (2 Jahre). Was würde ohne Testament passieren? Würden die Großeltern automatisch das Sorgerecht bekommen? Oder würden sie es sicher bekommen, wenn wir es in einem Testament festhalten? Was empfehlen sie, in welcher Form man es anlegt? Wo hinterlegen? Was für Punkte sollten drinstehen?
Lg
von
Hannah88freudig
am 01.11.2021, 21:42
Antwort auf:
Testament
Hallo,
das prüft und entscheidet das Vormundschaftsgericht und hängt u.a. auch vom Alter der Eltern ab.
Sie können es aber testamentarsich verfügen, dann ist das gericht daran gebunden, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.11.2021
Antwort auf:
Testament
solche komplexen Fragen sind fast unmöglich in einem Forum zu beantworten und ihr werdet um die Hilfe einer Fachfrau nicht herumkommen. Je nachdem eine Fachanwältin für erbrecht und/oder Notarin.
Es gibt schon verschiedene Möglichkeiten, ein Ehegattentestatement zu erstellen. Man kann dort Wünsche äußern, wer sich im Fall des Ablebens um das Kind kümmert, das ist aber nicht bindend. Beispiel: es sollen die Großeltern sein, die sind dann aber schon 93.
Vorgaben der Eltern sollen aber nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Ein Testament muss immer schriftlich erfolgen. Manchmal sogar handschriftlich. Kommt darauf an.
Lasst Euch beraten!
von
Berlin!
am 02.11.2021, 09:08
Antwort auf:
Testament
Grundsätzlich könnt ihr aber für die Versorgung des Kindes ein Schreiben aufsetzen und es beim Jugendamt und der Person hinterlegen, die das Kind versorgen soll. Finanziell bedingt kann es allerdings sein, dass dem Kind unter Umständen einen völlig fremden Betreuer vom Amt vorgesetzt wird, die alles finanzielle regelt. Darauf hat uns der Notar hingewiesen.
von
peekaboo
am 02.11.2021, 10:48