Sehr geehrte Frau Bader, wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen und überlegen, ein Testament zu verfassen, das uns ermöglicht, das Haus ggf. zu verkaufen, sollte einer von uns beiden sterben, solange unser Sohn (2 Jahre) mindermährig ist. Hierfür käme nach unseren Recherchen das Berliner Testament in Frage. Doch wie sieht das in der Realität aus? Was passiert beispielsweise mit dem Haus bzw. dem damit erzielten Vermögen, wenn der überlebende Partner neu heiratet und weitere Kinder bekommt? Ist der Anteil für das gemeinsame Kind gesichert und wie wird der später berechnet? Des weiteren wüssten wir gerne, ob im Rahmen eines Berliner Testaments auch geregelt werden kann, wer unseren Sohn im Falle des Todes beider Elternteile bis zu seiner Volljährigkeit betreuen soll. Herzlichen Dank bereits im Voraus für Ihre Antworten! Viele Grüße
von Nikaschaf am 20.05.2015, 12:37