Guten Tag Frau Bader,
Wir haben eine Frage dazu, bei wem das Kind bleiben soll, falls uns Eltern etwas passieren sollte (hoffentlich trifft das nicht ein!).
Wir wünschen uns eigentlich, dass unser Kind dann bei der Patin bleibt, womit sie auch einverstanden ist. Soll das irgendwo verschriftlicht werden oder reicht so eine Vereinbarung? Ich vermute, dass im Streitfall die Großeltern das Sorgerecht haben wollen würden, uns aber die Patin lieber wäre. Gibt's dazu irgendwas "Offizielles"? Etwas in die Richtung, wie die Vaterschaftsanerkennung beim Jungendamt oder Notar.
Besten Dank
von
JPP
am 13.03.2021, 15:29
Antwort auf:
Soll das ein Testament sein?
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2021
Antwort auf:
Soll das ein Testament sein?
Uns wieder rede gesagt, das Jugendamt würde dann die Umstände prüfen dem zustimmen, wenn es dem Kind dort gut gehen würde.
von
peekaboo
am 13.03.2021, 17:51
Antwort auf:
Soll das ein Testament sein?
Hallo,
guck mal unter dem Stichwort "Sorgerechtsverfügung" oder "Sorgerechtsvollmacht".
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 14.03.2021, 20:21