Steht mir trotz Beschäftigungsverbot die Tantieme zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir trotz Beschäftigungsverbot die Tantieme zu?

Sehr geehrte Frau Bader. Steht mir trotz Beschäftigungsverbot die betrieblich gezahlte Tantieme zu, auch wenn vertraglich nichts diesbezüglich vereinbart wurde? Meine Kollegen bekamen eine Tantieme gezahlt und ich nicht, mit der Begründung, dass ich mich seit Juni 2018 im Beschäftigungsverbot befunden habe. Muss er anteilig die Monate zahlen, die ich gearbeitet habe oder steht mir tatsächlich gar nichts zu? Mit freundlichen Grüßen, Alexandra Haas

von Alexandra Haas am 08.12.2018, 16:05



Antwort auf: Steht mir trotz Beschäftigungsverbot die Tantieme zu?

Hallo, kommt darauf an, ob es für einen bestimmten Erfolg gezahlt wurde. Wenn nein müssen Sie es im BV auch erhalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2018



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