Hallo Frau Bader,
Mein ET ist am 19.06.20 und ab dem 07.05 bin ich im Mutterschutz. Danach möchte ich für 1,8 Jahre in Elternzeit gehen. Was würde ich denn für diese Zeit bekommen . Basis Elterngeld und auch Elterngeld Plus. Den Unterschied zwischen den Beiden verstehe ich nicht so. Dann gibt es auch noch den Partnerschaftsbonus. Mein Mann möchte sich 2 Monate Elternzeit nehmen . Meine Frage ist es , wie wird das in dem Antrag für die Elterngeldstelle eingetragen . Da wird ja von Lebensmonate gesprochen und man muss eine Zahl von... bis... eintragen und da wird es für mich schon kompliziert. Ich hoffe Sie können mir da etwas weiterhelfen ?
Lg
tessaserhan3011
von
Tessaserhan3011
am 07.04.2020, 16:28
Antwort auf:
Rund um das Thema Elterngeld und wie fülle ich den Antrag aus?
Hallo,
man kann entweder zusammen 14 Monate Eg-Basis nehmen. Davon werden die Monate mit MG-Bezug immer der Mutter zugerechnet (2 oder3). Den rest könnend ie Elzern aufteilen. Sie können dann die Aufteilung frei entscheiden und weiter, ob es ein Basis-Moant oder ein EG-Plus-Monat ist. Da bekommmt man über 2 Monate das halbe Eg. Das macht Sinn, wenn man nebenher noch arbeiten gehen will.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2020
Antwort auf:
Rund um das Thema Elterngeld und wie fülle ich den Antrag aus?
Ist doch gar nicht so schwer: Den Antrag kannst du sowieso erst einreichen, wenn das Kind da ist (und somit der Geburtstermin feststeht). EG gibt es immer für Lebensmonate also von = Geburtstag bis halt das gewünschte Endtermin mit vollen Lebensmonaten. Partner muss eigenen Antrag ebenfalls nach Lebensmonaten stellen.
von
KielSprotte
am 07.04.2020, 23:15
Antwort auf:
Rund um das Thema Elterngeld und wie fülle ich den Antrag aus?
...ich bin zu faul zum Nachdenken und mich damit (wie jede andere) auseinanderzusetzen und frag mal ne Anwältin (!!) ob sie mir das vom Urschleim an erklärt...
von
Car.78
am 08.04.2020, 10:02
Antwort auf:
Rund um das Thema Elterngeld und wie fülle ich den Antrag aus?
1. Du teilst dem AG spätestens 1 Woche nach Geburt deines Kindes mit wie lange du in Elternzeit gehst. Mein Rat, lieber 2 Jahre nehmen und dem AG mitteilen das du planst nach 1,8 Jahren in TZ wieder einzusteigen. dann ist der Sprung von gar nicht arbeiten auf voll arbeiten nicht si riesig, du bist flexibler wenn es mit der Betreuung nicht so klappt, ihr könnt evtl noch die Partnerschaftsbonusmonate nutzen und du hast Kündigungsschutz solange du dich in EZ befinderst. Auch dann wenn du innerhalb dieser arbeitest. In den EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Nimmst du weniger als 2 Jahre und kannst dann nicht geplant wieder VZ arbeiten, dann bist du davon abhängig ob der AG freiwillig die EZ verlängert.
2. Elterngeld kannst du erst nach Geburt beantragen. Di kannst zwar alles vorbereiten, ohne Geburtsurkunde, ohne nachweis der Krankenkasse über das enthaltende Mutterschaftsgeld und ohne Sozialversicherungsnummer deines Kindes kannst du aber gar nichts beantragen. All das bekommst du aber erst nach Geburt. man kann zwar einen unvollständigen Antrag hinschicken, dann dauert es aber in aller regel eher länger.
Basis-EG bedeutet das du jeden Monat das volle EG bekommst, die Zeit wo du Mutterschaftsgeld bekommst wird das aber mit einander verrechnet. Bekommst also nur eines von beiden ausgezahlt, obwohl beides abgezogen wird. Längstens bis zum 1ten Geburtstag kannst du Basis-EG beziehen. Im Ausnahmefall auch 2 Monate länger. Elterngeld Plus bedeutet, jeden Monat wo du Basis-EG beziehen könntest das halbe EG Plus, dafür doppelt so lange. Man darf aber durchaus länger in Elternzeit sein als man Elterngeld bezieht, nur umgekehrt ist nicht möglich wenn man sonst auf über 30 Std die Woche kommt. Du kannst also auch das Basis-EG wählen, aber 1,8 Jahre oder auch 2 oder 3 Jahre EZ. Kein Problem.
von
Felica
am 08.04.2020, 10:28