Hallo Frau Bader, folgende Situation: mein Mann und ich haben nach der Geburt unserer Tochter gemeinsam den Antrag für Elterngeld gestellt. Ich werde die ersten 12 Monate in Anspruch nehmen und mein Partner im Anschluss Monat 13 und 14. Nun wurde mein Antrag genehmigt und der meines Mannes abgelehnt mit der Begründung, dass sein Antrag auf Elternzeit noch nicht vorliegt. Aber diesen werden wir ja natürlich erst 7 Wochen vor Beginn stellen, also erst im nächsten Jahr. Wir sind davon ausgegangen, dass wir den Nachweis dann nachreichen können. Wie ist hier nun das korrekte the Vorgehen? Muss der Antrag für die beiden Partnermonate dann im neuen Jahr neu gestellt werden? Und bis zu welchem Stichtag? Besteht nun ein Nachteil, weil der erste Antrag abgelehnt wurde? Ich hoffe Sie können uns hier weiterhelfen? Ganz vielen Dank und beste Grüße
von LauKl am 25.08.2023, 16:54