Hallo im Antrag auf Elterngeld unter Punkt 9 kann man ankreuzen : in Höhe des Mindestbeitrags von 150€ (ggf. Erhöhung um Zuschläge - jeweils halbiert). Heißt das man bekommt den Geschwiesterbonus auch nur zur Hälfte ausgezahlt?
Meine Frage bezieht sich auf Zuschlägte jeweils halbiert. Ich würde ca 5 Monate (bis zum 3 Lebensjahr) Geschwisterbonus für das erste Kind bekommen. Wenn ich ElterngeldPlus beantrage bekomme dann nur 5 Monate die Hälfte des Betrags und die andere Hälfte des Betrags verfällt weil die 5 Monate dann rum sind?
Ich habe meine Elternzeit vor dem Mutterschutz schriftlich beendet. Hat der Arbeitgeberzuschuss und das Mutterschaftsgeld einen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes? Oder steht mir nur der Mindestbetrag zu?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen
Mfg
von
Esistjuni
am 11.01.2022, 21:38
Antwort auf:
Elterngeld Frage zum Antrag
Hallo,
wenn Sie sich für EG Plus entscheiden wird alles halbiert.
Die Monate mit MG können ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2022
Antwort auf:
Elterngeld Frage zum Antrag
Ja, die andere Hälfte des Geschwisterbonus verfällt tatsächlich, wenn das andere Kind im Elterngeld Plus-Bezug zu alt wird.
von
Dojii
am 13.01.2022, 11:01
Antwort auf:
Elterngeld Frage zum Antrag
Falls du in den ersten fünf Monaten nicht arbeiten solltest, nimm da doch Basis Elterngeld (und somit den vollen Geschwisterbonus) und die restlichen sieben Monate auf 14 Monate Elterngeld Plus aufgeteilt.
Die ersten beiden Monate sind ja sowieso Basis. Du könntest dir ja selbst die Hälfte zur Seite legen, um damit die letzten Monate, wo du nichts mehr bekommst, zu überbrücken.
von
Präriemaus
am 13.01.2022, 21:00