Hallo Frau Bader,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinem Problem helfen könnten.
Aktuell bin ich dabei den Elterngeld-Antrag auszufüllen. Ich möchte für 2 Jahre in Elternzeit gehen mit der Option im 2. Jahr Teilzeit zu arbeiten (ist aber nicht sicher). Mein Mann möchte lediglich 4 Wochen Elternzeit nehmen dieses Jahr.
Bei meinem Mann muss ich dann vermutlich für den Monat in dem er Elternzeit nehmen möchte einen Haken bei Basis-Elterngeld setzen und das war's bei ihm!?
Was kreuze ich am Besten im Formular an? Basiselterngeld für 14 Monate und die restlichen Monate dann mit Elterngeld Plus? Oder die kompletten 24 Monate mit Elterngeld Plus?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Grüße
Sina Wagner
von
BlazinAngel
am 24.04.2019, 10:32
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Hallo,
die Formulare sind in den Bundesländern unterschiedlich. Wenn Sie im 2. Jahr TZ arbeiten wollen beantragen Sie am besten Basis-EG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Dein Mann muss mindestens zwei Lebensmonate! nehmen, sonst bekommt er gar kein Elterngeld.
Keine Kalendermonate oder 4 Wochen.
Du selbst hast nur zwölf zur Verfügung, da müsst ihr ausrechnen wie es bei Euch finanziell passt.
Ob Basis oder Plus.
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2019, 11:01
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Ez kann er 4 Wochen nehmen. EG bekommt er dann aber gar keines.
Ich vermute mal du hast einen AG weil du von EZ sprichst? Dann musst du für Die Zeit wo du Mutterschutzgeld bekommst Basis-EG wählen. 9-10 Monate je nachdem wann Mutterschutz endet kannst du dann in EG-Plus splitten. Es gibt also längstens für 22 Monate Geld. Zudem gibt es noch die Option für die Partnerschaftsbonusmonate, da müsst ihr in dem Zeitraum aber beide die vorraussetzungen erfüllen. Wenn dein Mann nur 4 Wochen EZ plant fällt das weg.
von
Felica
am 24.04.2019, 11:22
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Danke für eure Antwort ihr beiden.
Das bedeutet für meinen Mann wäre es lohnenswerter, er würde 8 Wochen Elternzeit nehmen, da er für 4 Wochen kein Elterngeld bekommt? Oder bekommt er, wenn er nur 4 Wochen nimmt dann gar kein Geld?
Und für mich sollte ich 2 Monate bei Basis-Elterngeld ankreuzen, nämlich die Mutterschutz-Zeit und für die restlichen Monate der 2 Jahre, die ich Elternzeit nehmen möchte, dann Elterngeld Plus ankreuzen?
Da ich ja aber frühestens im 2. Jahr arbeiten gehen möchte, wäre es da nicht dann besser ich nehme die 14 Monate Basis-Elterngeld und die Monate danach dann erst Elterngeld Plus?
Sorry, dass ich so doof frage. Irgendwie steh ich da total aufm Schlauch.
Danke!!!!!
von
BlazinAngel
am 24.04.2019, 20:19
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Ja, total :-)
Du selbst hast für Dich maximal 12 Monate Elteengeld.
Zwei sind weg durch Mutterschutz, bleiben 10 die Du teilen kannst.
Bei Dir ist es völlig egal ob Basis und packst die Hälfte weg oder plus und die teilen es.
Dein Mann muss Lebensmonate nehmen, keine Wochen!
Kommt das Kind zum Beispiel am 16.08., dann muss er immer vom 16. bis 15. des Folgemonats nehmen um Elterngeld zu bekommen.
Und mindestens zwei Lebensmonate, sonst gibt es auch kein Geld dafür.
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2019, 20:30
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Naja, du hast da einen Denkfehler drin. Du hast nur Anspruch auf 12 Monate Basiselterngeld. Danach bist du mit Elterngeld komplett durch. Mehr gibt es nicht. Oder du splittest es. Dann bekommst du es länger, aber einen geringeren Betrag. Das was du planst geht einfach nicht, weil dein Anspruch nicht so hoch ist. Und ja, wenn dann dein Mann nur einen Monat Elternzeit nimmt erhält er gar kein Geld. Kein Elterngeld und kein Gehalt.
von
Ally79
am 24.04.2019, 20:33
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Ich hab’s geblickt - DANKE!!! :-)
Stand echt etwas auf dem Schlauch und hatte ne falsche Denkweise. Dann Kreuze in meine Basis-Elterngeld-Monate an, solange ich es bekomme und dann kann ich es entweder auf 2 Jahre splitten oder mir im ersten Jahr auszahlen lassen. Das kommt ja dann aufs Gleiche raus. War vermutlich etwas überfordert wegen dem Elterngeld Plus. Aber das ist für mich ja dann irrelevant.
Und mein Mann nimmt dann 8 Wochen Elternzeit und trägt die Monate auch auf dem Elterngeld-Formular ein.
Grüße
von
BlazinAngel
am 24.04.2019, 22:02
Antwort auf:
Elterngeld-Antrag
Sorry, meinte 2 Lebensmonate, nicht 8 Wochen ;-)))
von
BlazinAngel
am 24.04.2019, 22:09