Hallo Frau Bader,
Mein Mann und ich haben im Juni unser erstes Kind bekommen und möchten nun Elterngeld beantragen. Mein Mann ist aktuell selbständig weswegen uns von der Beantragung des Elterngeldes für ihn abgeraten wurde. Nun ändert sich beruflich etwas bei ihm so dass er sich im nächsten Jahr evtl in einem Angestellten Verhältnis befindet.
Kann er unabhängig von meinem Antrag noch nachträglich einen Antrag auf Elterngeld stellen und wenn ja für welche Monate? An meine anknüpfend oder auch während meines Bezugs mal dazwischengeschoben?
Vielen Dank
von
Marina11
am 09.09.2023, 14:35
Antwort auf:
Antrag Elterngeld Nachträglich
Hallo,
es zählt das letzte abgeschlossen Kalenderjahr vor der Geburt, dabei ist es egal, was später ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.09.2023
Antwort auf:
Antrag Elterngeld Nachträglich
Da würde ich mich aber beeilen, denn Elterngeld wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt. Kommt der Antrag zu spät, wird das Elterngeld gekürzt
von
lukko34
am 09.09.2023, 18:36
Antwort auf:
Antrag Elterngeld Nachträglich
So oder so bleibt der Bemessungszeitraum für deinen Mann auf das Jahr 22 also das Jahr vor der Geburt.
von
MamaausM2
am 10.09.2023, 16:46
Antwort auf:
Antrag Elterngeld Nachträglich
Was er Nächstes Jahr verdient ist dabei egal.
Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die 12 Montae vor der Geburt.
Ja r kann auh einfach zwischendurch Elternzeit nehmen...ihr würdet dann gleichzeitig Elterngeld bekmmen....oder hintendran...oder Monat 6 gemeinsam dann gehter wieder arbeiten und dann Monat 13 nur er...wie es euch passt.
von
mamavonbaby
am 13.09.2023, 22:57