Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin kurz vor dem Geburt und plane jetzt ein Elternzeit und Elterngeld. Zu meinem alterem Arbeitgeber will ich nicht zurück, so ich vermute, dass jetzt schlau ist für 2 Jahre Elternzeit sowie ElterngeldPlus zu beantragen und inzwischen auch ein neues Job zu finden (und in altem zu kündigen). Meine Frage ist, wie läuft es dann, wenn ich z.B. schon nach 18 Monaten eine neue Stelle hätte - mein Elternzeit endet automatisch mit meinem altem Arbeitsverhältnis? So es wird dann nicht 24 Mon. sondern nur 18? Und mit Elterngeld - kann ich das irgendwann (wann?) auch ändern, dass ich das Elterngeld nicht ganze 24 Monate brauche, sondern nur 18 - und damit dann mehr Geld pro Monat bekommen? Geht es so?
Vielen Dank!
von
EvaVD
am 24.02.2023, 01:11
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld nachträglich verkürzen
Hallo,
wenn Sie den Vertrag kündigen endet das Arbeitsverhältnis und damit auch die Elternzeit. Die nicht verwendete Elternzeit wird Ihnen wieder gutgeschrieben.
Wenn Sie dann eine neue Tätigkeit finden, können Sie sich die restlichen Eltern Geldbeträge auf einmal auszahlen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2023
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld nachträglich verkürzen
Sie können sich das restliche EG nach dem 1. Geburtstag des Kindes als Einmalzahlung auszahlen lassen. Das geht z. B. auch zum 18. Lebensmonat.
EZ und EG sind unabhängig voneinander. Nur würde EG bei einer Arbeit mit einberechnet werden, so dass die vorherige Auszahlung gut ist.
Lassen Sie sich von ihrem AG schriftlich bestätigen wie viel EZ sie genutzt haben. Sie können bis zum 8. Geburtstag des Kindes noch die übrige EZ nehmen.
von
Ani123
am 24.02.2023, 20:03
Antwort auf:
Elternzeit und Elterngeld nachträglich verkürzen
Und diese einmalige Auszahlung - hat sie welches Einfluß auf Vergangenheit? So bedeutet das, dass mein EGplus rückwirkend auf BasisEG umgeschrieben würde?
Beispiel:
Ich beantrage 22 Monaten Elterngeld Plus. Mein Mann kriegt in 3.-6. Monat ALG1, so deswegen kriegen wir für diese 3 Monate auch Wohngeld. Mit BasisEG hätten wir keinen Anspruch darauf. Müssen wir bei vorzeitiger einmaliger Auszahlung des Restes von Elterngeld (z.B. in 18.Monat) dieses Wohngeld wieder zurückzahlen? Oder hat das kein Einfluß auf schon ausgezogenes Geld?
Danke
von
EvaVD
am 25.02.2023, 11:02