Hallo Fr. Bader,
ich hatte Ihnen schon einmal geschrieben wegen des Verbotes der Gartennutzung seitens unserer Vermieterin (eine Partei fühlte sich durch unsere spielenden Kinder gestört).
Weder in der Hausordnung noch in unserem (alten) Mietvertrag ist die Gartennutzung geregelt.
In den neuen Mietverträgen, die unsere Nachbarn bekommen haben, ist die Gartennutzung ausdrücklich erlaubt.
Kann ich darauf schließen, dass hier gleiches Recht für alle gilt und meine Kinder weiterhin auf der Wiese spielen dürfen?
Vielen Dank,
liebe Grüße
Sternenstaub80
von
Sternenstaub80
am 05.04.2022, 10:43
Antwort auf:
Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus
Hallo,
wenn es allen anderen erlaubt ist, kann der Vermieter es Ihnen nicht verbieten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2022
Antwort auf:
Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus
"Natürlich dürfen dann auch die Kinder der Mieter im Garten spielen. Allerdings hat jede Freiheit auch Grenzen. Diese liegen dort, wo die Gartennutzung die Rechte anderer Leute beeinträchtigt."
"Allerdings muss Kinderlärm nicht uneingeschränkt akzeptiert werden, der Bundesgerichtshof ist 2017 (Aktenzeichen VIII ZR 226/16) auch auf die Zumutbarkeit für Nachbarn eingegangen. Demnach ist „Kinderlärm aus Nachbarwohnungen nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von Mitmietern hinzunehmen, nur weil er von Kindern stamme.“
Diese Regelung gilt auch für spielende Kinder im Garten. Eltern sind angehalten, auf rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Nachbarn zu achten. Wann der Lärm als natürliches Bedürfnis des Kindes betrachtet wird und wann nicht, wird mit Blick auf den Einzelfall entschieden. Faktoren, die einbezogen werden, sind das Alter des Kindes und seine gesundheitliche Verfassung, um welche Art von Krach es sich handelt, wie oft er auftritt, usw."
Das habe ich unter anderem dazu gefunden.
Demnach dürfen eure Kinder auf der Wiese spielen.
Wenn alle Mieter nutzen dürfen, dann auch die Kinder der Mieter.
Problematisch wird es eben erst, wenns ich andere Mieter beschweren. Und dann ist es letztendlich eine Einzelfallentscheidung, ob der Lärm zumutbar ist oder tatsächlich störend.
Normales Spielen ist ok, Lärm durch ständiges lautes Schreien beim Spielen, Schlagen gegen Metallzäune, werfen von Steinen/Fussball gegen Hausmauern, Trillerpfeifen etc sind nicht mehr hinzunehmen. Ebenso kann verlangt werden, dass man bei ausreichend großer Fläche nicht genau dauernd unter dem Fenster von x spielt.
Und dann gibt es natürlich noch den Fall, dass auch die anderen Mieter den Garten nutzen wollen und dort zB in der Sonne liegen. Dann muss man seine Kinder auch anhalten, darauf Rücksicht zu nehmen und eben nicht genau dann zB Fussball zu spielen etc.
Die Vermieterin kann also nicht euch bzw. euren Kindern einfach so das Spielen auf der Weise untersagen und erst recht nicht auf Basis einer Beschwerde, eines bereits ausgezogenen Mieters.
Wenn alle anderen Mieter mit dem Spiellärm euer Kinder kein Problem haben ...
von
cube
am 05.04.2022, 11:05
Antwort auf:
Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus
Meiner Ansicht nach ja.
Den Nachbarn ist es ausdrücklich erlaubt, Euch st es nicht verboten.
von
Berlin!
am 05.04.2022, 11:07
Antwort auf:
Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter. Dann habe ich noch ein paar zusätzliche Argumente falls die Hausbesitzerin noch einmal darauf zu sprechen kommt.
von
Sternenstaub80
am 05.04.2022, 11:24