Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Hallo Fr. Bader, ich hatte Ihnen schon einmal geschrieben wegen des Verbotes der Gartennutzung seitens unserer Vermieterin (eine Partei fühlte sich durch unsere spielenden Kinder gestört). Weder in der Hausordnung noch in unserem (alten) Mietvertrag ist die Gartennutzung geregelt. In den neuen Mietverträgen, die unsere Nachbarn bekommen haben, ist die Gartennutzung ausdrücklich erlaubt. Kann ich darauf schließen, dass hier gleiches Recht für alle gilt und meine Kinder weiterhin auf der Wiese spielen dürfen? Vielen Dank, liebe Grüße Sternenstaub80

von Sternenstaub80 am 05.04.2022, 10:43



Antwort auf: Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Hallo, wenn es allen anderen erlaubt ist, kann der Vermieter es Ihnen nicht verbieten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2022



Antwort auf: Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

"Natürlich dürfen dann auch die Kinder der Mieter im Garten spielen. Allerdings hat jede Freiheit auch Grenzen. Diese liegen dort, wo die Gartennutzung die Rechte anderer Leute beeinträchtigt." "Allerdings muss Kinderlärm nicht uneingeschränkt akzeptiert werden, der Bundesgerichtshof ist 2017 (Aktenzeichen VIII ZR 226/16) auch auf die Zumutbarkeit für Nachbarn eingegangen. Demnach ist „Kinderlärm aus Nachbarwohnungen nicht in jeglicher Form, Dauer und Intensität von Mitmietern hinzunehmen, nur weil er von Kindern stamme.“ Diese Regelung gilt auch für spielende Kinder im Garten. Eltern sind angehalten, auf rücksichtsvolles Verhalten gegenüber den Nachbarn zu achten. Wann der Lärm als natürliches Bedürfnis des Kindes betrachtet wird und wann nicht, wird mit Blick auf den Einzelfall entschieden. Faktoren, die einbezogen werden, sind das Alter des Kindes und seine gesundheitliche Verfassung, um welche Art von Krach es sich handelt, wie oft er auftritt, usw." Das habe ich unter anderem dazu gefunden. Demnach dürfen eure Kinder auf der Wiese spielen. Wenn alle Mieter nutzen dürfen, dann auch die Kinder der Mieter. Problematisch wird es eben erst, wenns ich andere Mieter beschweren. Und dann ist es letztendlich eine Einzelfallentscheidung, ob der Lärm zumutbar ist oder tatsächlich störend. Normales Spielen ist ok, Lärm durch ständiges lautes Schreien beim Spielen, Schlagen gegen Metallzäune, werfen von Steinen/Fussball gegen Hausmauern, Trillerpfeifen etc sind nicht mehr hinzunehmen. Ebenso kann verlangt werden, dass man bei ausreichend großer Fläche nicht genau dauernd unter dem Fenster von x spielt. Und dann gibt es natürlich noch den Fall, dass auch die anderen Mieter den Garten nutzen wollen und dort zB in der Sonne liegen. Dann muss man seine Kinder auch anhalten, darauf Rücksicht zu nehmen und eben nicht genau dann zB Fussball zu spielen etc. Die Vermieterin kann also nicht euch bzw. euren Kindern einfach so das Spielen auf der Weise untersagen und erst recht nicht auf Basis einer Beschwerde, eines bereits ausgezogenen Mieters. Wenn alle anderen Mieter mit dem Spiellärm euer Kinder kein Problem haben ...

von cube am 05.04.2022, 11:05



Antwort auf: Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Meiner Ansicht nach ja. Den Nachbarn ist es ausdrücklich erlaubt, Euch st es nicht verboten.

von Berlin! am 05.04.2022, 11:07



Antwort auf: Nochmal Verbot der Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter. Dann habe ich noch ein paar zusätzliche Argumente falls die Hausbesitzerin noch einmal darauf zu sprechen kommt.

von Sternenstaub80 am 05.04.2022, 11:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kinderspielplatz bei Mehrfamilienhaus Pflicht?

Hallo, habe hier grad ein riesen Problem. Wir wohnen in einem 18 Parteienhaus, es wohnen hier noch mehrere Familien mit Kindern (5 Kinder zwischen 4-7 Jahre, 1 Kind 1 jahr und 3 Kinder 15), nun steht schon ewig ein Spielplatz in der Hausordung aber es ist keiner da, mein mann kommt grade eben von der Eigentümerversammlung und da hieß es das wir...


Kinderspielgeräte aufstellen / Mehrfamilienhaus

Hallo Frau Bader, dürfen in einem Garten zur gemeinsamen Nutzung aller Mieter Spielgeräte aufgestellt werden? Ein von Mietern finanzierter Sandkasten ist bereits da, es sollen Kletterturm und Schaukel o.ä. hinzkommen. Darf die Hausverwaltung das unterbinden? In den anderen Gärten im Innenhof gibt es bereits diverse Schaukeln, Klettertürme etc...


miserabler Fahrstuhl im Mehrfamilienhaus

Sehr geehrte Frau Bader, bei uns im Haus gibt es einen Fahrstuhl, für den jeder Mieter eine bestimmte Summe X an Nebenkosten zahlen muss. Da wir im ersten Stock wohnen brauchten wir diesen ja nie. Jetzt, nach der Geburt unserer kleinen Tochter, benutzen wir ihn täglich. Dabei ist uns aufgefallen! Das der Fahrstuhl keine Lichtschranke etc. ha...


Lärm Mehrfamilienhaus

Guten Tag Frau Bader, im Oktober 2014 haben wir eine EG Eigentumswohnung gekauft. Leider ist uns gleich aufgefallen das es im Haus bedingt durch die Nachbarn über uns sehr laut ist. Unsere Nachbarn haben zwei Kinder 14 J. und 12 j.. Eine ganze Weile haben wir den Lärm hingenommen, allerdings leidet nun unser Sohn seit 7 Monaten unter starken Schl...


Verbot Gartennutzung Mehrfamilienhaus

Liebe Fr. Bader, wir wohnen seit 18 Jahren zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, mittlerweile mit 3 Kindern (9,7,2). Als wir damals die Wohnung besichtigt haben, wurde uns mündlich (zu der Zeit noch vom mittlerweile verstorbenen Vater unserer jetzigen Vermieterin) zugesagt, dass wir die Grünfläche ums Haus herum benutzen dürfen. Nun möchte ...