Frage:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
ab dem Tag der Geburt?
ab Entlassung aus dem Krankenhaus?
... oder noch etwas anderes?
(Es geht um Betriebskosten, die auf die Personenzahl umgelegt werden.)
Und gibt es dafür eine "leicht zitierbare" Rechtsgrundlage?
Vielen Dank.
von
auf der Reise
am 05.03.2024, 15:33
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Hallo,
ab Nutzung, also ab Einzug.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2024
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Hallo,
in meinem alten Mietvertrag war das so geregelt, dass "ab Einzug einer weiteren Person (auch bei Geburt eines Kindes)" die Umlage geändert wurde.
Von daher würde ich sagen, sobald das Kind zu Hause ist (im Krankenhaus verbraucht es ja nichts in der Wohnung).
Ich habe aber nichts Rechtliches für Dich, ich bin keine Juristin.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 05.03.2024, 20:09
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Hier werden allgemeine Betriebskosten, wie zB Spielplatzpflege, Strom im Hausflur, Reinigungskoten, Hausmeister etc nach Quatratmetern umgelegt.
Und dann je nachdem was du tatsächlich in deiner Wohnung individuell verbrauchst. Dazu zählt Heizkosten/warmwasser....
Und da ist es bei beiden egal Wieviele Personen dort Wohnen, da du ja am Ende des Jahres eine Abrechnung bekommst undd ann eben nachzahlt oder etwas zurückbekommst.
Eine Anpassung der Betriebskosten soll dich vor hohen Nachzahlungen schützen.
Und die Betriebskosten kannst du auch selbst nach oben oder unten anpassen lassen.
Kurz um es besteht keine Pflicht nun mehr Betriebskosten zu bezahlen, nur weil ein Kind/oder ein Partner dazu gekommen ist....denn am Ende des Jahres wird abgerechnet.
von
mamavonbaby
am 05.03.2024, 22:55
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Es gibt aber auch Wohnungen/Häuser, in denen gewisse Punkte per Person abgerechnet werden und da ist man verpflichtet, diese Änderungen sofort mitzuteilen.
Denn nur wenn der Vermieter weiß, ab wann wie viele Personen im Haus wohnen, kann er diese bestimmten Kostenpunke zeitgenau und fair abrechnen.
von
Dojii
am 06.03.2024, 07:58
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Ich denke grundsätzlich ab Meldung beim Einwohnermeldeamt und das ist ab Geburt.
Wenn du selbst eine neue Wohnung anmietest, dann musst du dich auch in kürzester Zeit danach ummelden. Und dann zahlst du auch Betriebskosten- egal, ob du erst mal noch 3 Wochen im KH bist oder auf Kur oder irgendwo.
Und du meldest dein Kind ja auch nicht von den Betriebskosten ab, wenn es auf Reisen ist oder zwischendrin einen KH-Aufenthalt oder oder hat.
von
Succero
am 06.03.2024, 16:17
Antwort auf:
ab wann muß ein Neugeborenes Betriebskosten in einem Mehrfamilienhaus zahlen?
Bei uns läuft ab dem Tag der Geburt über das Einwohnermeldeamt die Meldung z.B. an den Abfallentsorgungsdienst. Sprich, selbst wenn ein Frühchen noch 10 Wochen im Krankenhaus bleibt, berechnet der Abfallentsorger für das Baby die entsprechende Pro Kopf Gebühr für die Müllentsorgung ab Geburt. Und da gibt es bestimmt noch die ein oder andere Sache, wobei auch so ist.
Also steigen ab dem Tag der Geburt ja die Betriebskosten für den Vermieter.
Das wird er wohl auch auf die zu zahlenden Kosten von dir umlegen dürfen.
von
Vaiana
am 06.03.2024, 18:31