Hallo Frau Bader,
Mich würde interessieren, ob ich auch nur 3 Wochen vor dem ET in Mutterschutz gehen kann und für diese Zeit Mutterschutzgeld bekomme.
Falls ja wäre das für mich finanziell von Vorteil?
Mit freundlichen Grüßen
von
Lucky@
am 20.01.2023, 13:17
Antwort auf:
Mutterschutzgeld
Hallo,
ja, wenn
1. Sie dann auf mehr als 6 Mo mit der neuen Lohnsteuerklasse kommen
2. Ihr AG es Ihnen extra vergütet (denn sonst ist das MG ja so hoch wie der Lohn)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2023
Antwort auf:
Mutterschutzgeld
Ich habe das zweimal gemacht:
Beim ersten Kind habe ich komplett auf den Mutterschutz vor Geburt verzichtet, beim zweiten Kind habe ich noch vier Wochen länger gearbeitet.
Bei mir hat das arbeitsvertraglich. (aber das ist sehr individuell), einen ganzen Batzen Geld ausgemacht.
du kannst auf den Mutter Schutz vor der Geburt verzichten, so lange wie du willst. Der Arbeitgeber hat da kein Mitspracherecht.
Im Allgemeinen kann das Sinn machen, wenn man die Steuerklassen gewechselt hat, um so mehr Elterngeld zu bekommen.
Aber das ist, wie gesagt, sehr individuell dazu bräuchte man schon etwas mehr Info.
Bei mir hatte es überhaupt nichts mit dem Steuerklassen – Wechsel zu tun, bei mir war es Ryan aus meinem Arbeitsvertrag heraus.).
VG
D
von
desireekk
am 20.01.2023, 14:52
Antwort auf:
Mutterschutzgeld
Danke desireekk für deine Antwort.
Ich habe im August von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 4 gewechselt. Seit September 2022 habe ich in Steuerklasse 3 gewechselt.
von
Lucky@
am 20.01.2023, 18:30