Frage: Berechnung mutterschutzgeld

Hallo, Meine Tochter ist in 06/22 auf die welt gekommen. Ich habe 2 Jahre elternzeit eingereicht und werde aber ab 07/23 in teilzeit beim alten Arbeitgeber wieder arbeiten (30%, habe hierfür einen befristeten Vertrag für 1 Jahr und nach den 2 Jahren elternzeit kann ich in mein altes Arbeitsverhältnis zurück). Desweiteren habe ich mich vor kurzem mit einem kleingewebe selbstständig gemacht. Wir planen gerade kind 2 und meine frage wäre wenn kind 2 z.b. in 11/24 auf die welt kommen würde, wie viel mutterschutzgeld würde ich erhalten ?? ( Meine elternzeit von kind 1 läuft ja in 6/24 aus, und der neue mutterschutz würde in 9/24 beginnen.) Macht es Sinn, meine elternzeit noch um 1 Jahr zu verlängern? Mein Einkommen war vor kind 1 höher (vollzeit beschäftigt) wie nun in der elternzeit. Ist hier mein nebengewerbe relevant? Vielen Dank.

von Romy22 am 11.05.2023, 21:26



Antwort auf: Berechnung mutterschutzgeld

Hallo, Sie würden zu Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit kündigen und dann das MG aus dem Vollzeitlohn bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2023



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